Kaufpreisregelungen in Unternehmenskaufverträgen: Completion Accounts versus Locked Box

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​​​​zuletzt aktualisiert am 7. Juli 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Unternehmenskaufverträge können aufgrund der komplexen Art sowie der ver­schiedenen Interessen von Käufer und Verkäufer sehr umfangreich ausfallen. Ein essenzielles Kernstück des Kaufvertrages bilden die Kaufpreisregelungen.


 


Im Zusammenhang mit Kaufpreisregelungen und Unternehmenskaufverträgen ist eine genaue Unterscheidung zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrages (Signing), dem Vollzug des Kaufvertrags (Closing oder Completion) und dem wirtschaftlichen Übergang (Effective Date) zu treffen.

Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages ist die Transaktion zumeist noch nicht vollzogen. Oftmals bedarf es noch der Zustimmung der Kartellbehörden zur Transaktion. Erst wenn alle Vollzugskriterien erfüllt sind, geht das Zielunternehmen rechtlich auf den Käufer über. Der wirtschaftliche Übergang kann sowohl vor, als auch nach dem Signing stattfinden. Bei einem wirtschaftlichen Übergang vor dem Signing wird auf die aktuellsten belastbaren Finanzdaten abgestellt. Findet der wirtschaftliche Übergang nach dem Signing statt, fällt der Zeitpunkt zumeist mit dem Closing zusammen und es wird zu dem Zeitpunkt eine Zwischenbilanz (Completion Accounts) erstellt.

Der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs ist ausschlaggebend für die Kaufpreisregelungen. Die be­kanntesten Kaufpreisregelungen in Unternehmenskaufverträgen sind der Locked Box Mechanismus und der Completion bzw. Closing Accounts Mechanismus, die jeweils auf dem „Cash and debt free”-Konzept basieren. Beim Locked Box Mechanismus liegt der wirtschaftliche Übergang vor, beim Closing Accounts Mechanismus nach dem Signing.


Completion Accounts Mechanismus

Beim Completion Accounts Mechanismus kann der finale Kaufpreis erst in der Zukunft quantifiziert werden, weil der wirtschaftliche Übergang, vom Signing ausgehend, in der Zukunft liegt. Eine Einigung über den tatsächlichen Kaufpreis liegt noch nicht vor. Im Kaufvertrag wird somit lediglich der Unternehmenswert und das Referenz-Working-Capital festgelegt sowie die Herleitung der Nettofinanzverbindlichkeiten und des aktuellen Working Capitals nur definiert. Zur Ermittlung des endgültigen Kaufpreises wird zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs eine Zwischenbilanz erstellt, die sog. „Completion Accounts”. Die Kauf­vertrags­definitionen und die Completion Accounts bilden die Grundlage für die Quantifizierung der Netto­finanz­ver­bindlich­keiten und das aktuelle Working Capital. Der finale Kaufpreis wird ermittelt, indem vom festgelegten Unternehmens­wert die Netto­finanz­verbindlich­keiten abgezogen werden und die Differenz zwischen aktuellem und Referenz-Working-Capital hinzugerechnet wird.

Zum Zeitpunkt des Closings wird ein vorläufiger Kaufpreis bezahlt, da zu dem Zeitpunkt noch keine Completion Accounts erstellt und geprüft wurden. Sobald sich Käufer und Verkäufer über die finalen Kaufpreisan­passungen geeinigt haben, ist die Differenz aus vorläufigem und endgültigen Kaufpreis zu entrichten.


Locked Box Mechanismus

Da beim Locked Box Mechanismus der wirtschaftliche Übergang vor dem Signing liegt und somit die entsprechenden Finanzdaten zur Ermittlung der Nettofinanzverbindlichkeiten und der Differenz zwischen aktuellem und Referenz-Working-Capital vorliegen, kann bereits im Kaufvertrag ein Kaufpreis quantifiziert werden. Ein zusätzlicher Zwischenabschluss zum Closing-Zeitpunkt ist nicht notwendig.

Der wirtschaftliche Übergang und das Closing liegen bei dem Mechanismus teilweise Monate auseinander. Der Käufer übernimmt im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs die Risiken des Zielunternehmens, während es bis zum Closing vom Verkäufer geführt wird. Um einen nachteiligen Wertverzehr entgegenzuwirken werden daher Regelungen zu erlaubten Wertabflüssen (permitted leakages) und unerlaubten Wertabflüssen (leakage protection) im Kaufvertrag aufgenommen. Dadurch wird sichergestellt, welche Geschäftsvorfälle bzw. Zahlungsvorgänge zwischen dem Zielunternehmen und dem Verkäufer sowie ihm nahestehende Personen im Zeitraum von wirtschaftlichem Übergang bis Closing erlaubt sind.


Gegenüberstellung

Da beim Locked Box Mechanismus der Kaufpreis im Kaufvertrag bereits festgelegt ist, sind keine Completion Accounts aufzustellen. Dadurch wird der Transaktionsprozess nach dem Signing verschlankt, die Transaktions­kosten werden gemindert und das Konfliktpotenzial zwischen Käufer und Verkäufer wird nach dem Signing reduziert.

Der Käufer geht demgegenüber jedoch ein höheres Risiko ein, weil zum Signing u.U. eine deutliche Infor­mations­asymmetrie zwischen Käufer und Verkäufer vorherrschen kann. Der Käufer muss beim Locked Box Mechanismus nichts­destotrotz den Kaufpreis anhand der vorliegenden historischen Finanzdaten quantifizieren. Beim Completion Accounts Mechanismus ist der Käufer bereits rechtlicher Eigentümer und hat dadurch einen wesentlich besseren Einfluss auf das Zielunternehmen.

Für den Käufer ist die Wahl der Kaufpreisregelung extrem abhängig vom Ausgang der Due Diligence. Die Due Diligence muss aufgrund der oben beschriebenen Risiken beim Locked Box Mechanismus umfangreicher ausfallen als beim Completion Accounts Mechanismus.


Ein Locked Box Mechanismus kann von einem Käufer trotz der erhöhten Risiken angestrebt werden, wenn z.B.
  • die historischen Finanzinformationen anhand der Due Diligence als belastbar eingestuft werden können,
  • der Zeitraum zwischen wirtschaftlichem Übergang und Closing relativ kurz ist,
  • nur quantifizierbare Risiken vorhanden sind,
  • ein Share Deal vorliegt,
  • die Geschäftsentwicklung bis zum Closing prognostizierbar ist und umfangreiche Regelungen zur Risikoreduzierung getroffen wurden.
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