Litauen: Neue Meldepflicht für ausgehende Überweisungen ab dem 1. Mai 2024!

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​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 13. Mai 2024 | Lesedauer ca. 3​​​ Minuten

 

Gemäß Artikel 5r der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates müssen juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der EU für jeden Geldtransfer von mehr als 100.000 EUR in Länder außerhalb der EU einer Meldepflicht nachkommen. 

  

 

    

   
Diese Pflicht gilt für Einrichtungen innerhalb der EU, deren Eigentumsrechte zu mehr als 40 Prozent direkt oder indirekt gehalten werden von: a) einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung mit Sitz in Russland; b) einem russischen Staatsangehörigen; oder c) einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Russland.
 

Ist die Meldung korrekt und rechtzeitig erledigt? Wichtige Überlegungen für ausgehende Geldtransfers aus der EU:

  • ​Die Meldung erfolgt an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
  • Jeder Geldtransfer von mehr als 100.000 EUR außerhalb der EU innerhalb eines Quartals muss gemeldet werden.
  • Direkte oder indirekte Überweisung durch einen oder mehrere Vorgänge.
 
Bitte beachten Sie, dass die Meldepflicht auch für Kredit- und Finanzinstitute gilt, wie in Artikel 5r Absatz 2 festgelegt.
 

Neues von der Europäischen Kommission: mehr Klarheit über die Meldebedingungen in den aktualisierten FAQ - 12. April 2024

Das Hauptziel dieser Anforderung besteht darin, den zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit zu geben, wirksamer zu beurteilen, ob bei bestimmten Arten von Überweisungen das Risiko eines Verstoßes gegen die gegen Russland verhängten Sanktionen besteht, und gleichzeitig dazu beizutragen, die Einnahmequellen Russlands zu ermitteln.
 

Beachten Sie bitte: Die Meldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des jeweiligen Quartals fällig. Für das zweite Quartal muss die Meldung bis zum 15. Juli 2024 abgeschlossen sein.

Die erste Meldung der Verpflichteten gemäß Artikel 5r Absatz 1 sollte den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2024 umfassen. Die Pflicht zur Vorlage dieser Meldung tritt jedoch erst am 1. Mai 2024 in Kraft. Mit dieser Bestimmung wird den Verpflichteten mehr Zeit für die erste Meldung eingeräumt, wodurch die Einhaltung dieser neuen Pflicht vereinfacht wird. Beginnend mit dem zweiten Quartal (Q2) 2024 ist die Meldung zwei Wochen nach Abschluss des jeweiligen Quartals fällig. Für Q2 ist die Frist beispielsweise der 15. Juli 2024; für Q3 der 15. Oktober 2024; für Q4 der 15. Januar 2025; und für Q1 2025 der 15. April 2025.
 

Erweitertes Reporting: Die von der Kommission empfohlene Vorlage für Unternehmen und EU-Banken

Die Kommission hat eine Vorlage für die Meldung veröffentlicht, die von den betreffenden Einrichtungen und EU-Banken verwendet werden kann. ​Es ist wichtig anzumerken, dass diese Vorlage zwar empfohlen wird, aber nicht zwingend von den Unternehmen und EU-Banken verwendet werden muss.
 

Bemerkenswerte Erläuterungen 

Um die Feinheiten der Finanzvorschriften zu durchschauen, braucht man einen scharfen Blick fürs Detail. Die aktuelle Verordnung betrifft alle Auslandsüberweisungen, die von in russischem Besitz befindlichen Unternehmen veranlasst werden, auch solche, die der Rückführung von Gewinnen dienen.
 
Diese Maßnahme gilt für alle Arten von Geldmitteln, unabhängig von ihrer Währung. Im Wesentlichen ist Artikel 5r ein wichtiger Leitfaden für Überweisungen, die in Zweigstellen von EU-Kredit- oder Finanzinstituten oder von Unternehmen außerhalb der EU getätigt werden.
 
Es ist jedoch wichtig, die Grenzen von Artikel 5r zu beachten – er erstreckt sich nicht auf Überweisungen, die von Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen vorgenommen werden, die außerhalb der Gerichtsbarkeit der EU tätig sind.
 
Bei näherer Betrachtung wird die Bedeutung des Begriffs „indirekter Transfer von Geldern aus der EU“ etwas komplexer. Stellen Sie sich vor, die Gelder stammen von einer EU-Einrichtung, durchlaufen die Zwischenhändler innerhalb der EU und erreichen dann einen Empfänger außerhalb der EU-Grenzen.
 
Was die Meldung anbelangt, so ist die Bedeutung von Präzision nicht zu unterschätzen. Es gibt keine Mindestschwelle für einzelne Operationen; stattdessen gilt eine kumulierte Schwelle von 100.000 EUR innerhalb jedes Berichtszeitraums, sei es vierteljährlich oder halbjährlich.
 
Es ist wichtig zu bedenken, dass es bei der Meldung um mehr als nur Zahlen geht – es geht darum, das Gesamtbild zu erfassen. Daher muss das Gesamteigentum sorgfältig erfasst werden. Und schließlich ist der entscheidende Punkt, dass indirektes Eigentum so verstanden werden kann, dass es kein nominales Eigentum an dem Unternehmen gibt, sondern dass es durch eine Kette von Zwischenpersonen entsteht.
 
Insgesamt ist es in dieser sich ständig weiterentwickelnden Regelungslandschaft wichtig, die oben erwähnten Nuancen zu verstehen. Diese Erläuterungen dienen als Grundpfeiler, um die Einhaltung der Vorschriften mit Vertrauen und Präzision zu fördern.
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