Regierungsabkommen zwischen Deutschland und Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 24. September 2024 | Lesedauer ca. 3​​​ Minute

 

Das Abkommen regelt die rechtliche Grundlage für die dauerhafte Stationierung eines deutschen Bataillons und bietet steuerlichen und sozialen Erleichterungen für entsandtes deutsches Personal und deutsche staatliche Unternehmen in Litauen. Die Befreiungen von verschiedenen Steuern und Abgaben sowie die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und der Zugang zu Bildungseinrichtungen fördern die Integration und Zusammenarbeit deutscher Kräfte in Litauen​.

  

 

    

   

Hintergrund

Im Juni 2023 hat der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius angekündigt eine Brigade in Litauen dauerhaft zu stationieren. Dies ist eine Reaktion auf den russischen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 und soll die NATO-Ostflanke verstärken. 
Hierzu unterzeichneten der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius und sein litauischer Kollege Laurynas Kasčiūnas am 13. September 2024 ein Abkommen, welches die für beide Länder gültigen NATO-Truppenstatuts ergänzen soll. Das Abkommen schafft die rechtliche Grundlage für die Präsenz der Bundeswehr inklusive des zivilen Unterstützungspersonals und der Angehörigen.
 

Inhalte des Abkommens

Dieses Abkommen schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Präsenz von 4.800 Soldatinnen und Soldaten sowie 200 zivilen Mitarbeitenden der Bundeswehr in Litauen. Es regelt wichtige Aspekte wie Aufenthaltsrecht, Steuerrecht, öffentliche Sicherheit und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen der Partnerinnen und Partner der Bundeswehrangehörigen. Hier die wichtigsten Vereinbarungen:

Steuer und Abgaben

  • Mehrwertsteuer entfällt für die Bundeswehr beim Einkauf von Material und Dienstleistungen.
  • Entsandtes deutsches Personal ist in Litauen von Steuern, Gebühren, Lizenzgebühren und ähnlichen Abgaben für bewegliche Vermögenswerte befreit. Fahrzeuge und Anhänger sind von litauischen Kraftfahrzeugsteuern befreit.
  • Im Hinblick auf Mehrwert-, Gebrauchs-, Verbrauch- oder ähnliche Steuern oder Nachfolgesteuern dazu gilt in der Republik Litauen eine Befreiung für Deutsche staatliche Unternehmen, juristische Personen im Mehrheitsbesitz der Bundesrepublik Deutschland.
  • Deutsche staatliche Unternehmen, juristische Personen im Mehrheitsbesitz der Bundesrepublik Deutschland, sind von litauischen Gesetzen und Vorschriften befreit, wenn es um die Bedingungen ihrer Tätigkeit bei der vertraglichen Durchführung von Arbeiten mit den deutschen Kräften geht.
  • Einkünfte oder Gewinne deutscher staatlicher Unternehmen, juristische Personen im Mehrheitsbesitz der Bundesrepublik Deutschland, aus Aufträgen mit deutschen Kräften sind von Steuern befreit.
  

Berufliche und soziale Integration

  • Litauen verlangt keine zusätzlichen Genehmigungen für die Berufsausübung und erkennt die fachlichen Qualifikationsnachweise der Angehörigen an, was die Eingliederung mitziehender Familienangehöriger ins Arbeitsleben erleichtert.
  • Deutsche frühkindliche Bildung und Nachmittagsbetreuung sowie Schulen können in Litauen eingerichtet werden, unterrichten nach deutschen Lehrplänen und erteilen deutsche Abschlüsse, die von Litauen anerkannt werden. Bildung und Betreuung erfolgen nach deutschen pädagogischen Anforderungen. Für das entsandte deutsche Personal besteht auch die Möglichkeit, alle Bildungseinrichtungen in Litauen zu gleichen Bedingungen wie litauische Staatsangehörige zu besuchen.
  • Vereinfachung der Eröffnung eines litauischen Bankkontos oder das Mieten von Wohnraum durch Ausstellung einer Bescheinigung über die Rechtsstellung.
 

Beschaffung und Auftragsvergabe

  • Deutsche Kräfte sind bei Aufträge bezüglich der Wahl des Auftragnehmers nur an den deutschen Regelungen sowie denen der Europäischen Union gebunden.
 

Fazit

Zusammengefasst umfasst das Abkommen zwischen Deutschland und Litauen über die Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich mehrere wesentliche Punkte, die den Einsatz von deutschem Personal und Unternehmen in Litauen zu erleichtern und die bilateralen Beziehungen stärken.
 
Das entsandte deutsche Personal sowie deutsche staatliche Unternehmen werden von bestimmten Steuern und Gebühren befreit, was ihre finanzielle Belastung reduziert. Zudem werden deutsche staatliche Unternehmen von bestimmten litauischen Regelungen ausgenommen, was eine effizientere Projektabwicklung ermöglicht.
  
Die Anerkennung deutscher beruflicher Qualifikationen erleichtert die Berufsausübung. Darüber hinaus wird durch die Bescheinigung über die Rechtsstellung das tägliche Leben, wie das Eröffnen eines Bankkontos, vereinfacht. Für das entsandte deutsche Personal in Litauen werden deutsche frühkindliche Bildungseinrichtungen und Schulen errichtet, während gleichzeitig alle litauischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Schließlich gilt bei der Vergabe von Aufträgen der deutschen Streitkräfte in Litauen ausschließlich deutsches und europäisches Vergaberecht, was die Einhaltung bekannter Standards sicherstellt.
 
Die Maßnahmen fördern die Integration des entsandten deutschen Personal und ermöglicht die dauerhafte Stationierung eines deutschen Bataillons in Litauen.
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