Umsetzung des Lieferkettengesetztes in Kenia

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veröffentlicht am 15. September 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Das Rechtsberatungsteam in Kenia ist stolz darauf aus Anwälten zu bestehen, die auf Unternehmens- und Handelsrecht spezialisiert sind, mit einem Schwerpunkt auf guter Unternehmensführung dank wirksamer Compliance-Management-Strategien. Unsere Experten unterstützen gerne bei allen Fragen zu den Auswirkungen der internationalen Gesetzgebung zur Lieferkette auf Kenia.


Das deutsche Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen zur Vermeidung von Men­schen­rechts­­ver­let­zungen in Lieferketten (Lieferkettengesetz) setzt Schwerpunkte in verschiedenen Bereichen. Die wichtigsten Compliance-Bereiche umfassen:

  1. Menschenrechts- und umweltbezogene Risiken;
  2. Menschenrechtsbezogene Verpflichtungen;
  3. Umweltbezogene Verpflichtungen;
  4. Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden; und
  5. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.


Daraus lassen sich sieben Arbeitsbereiche ableiten, in denen unsere Experten gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen:


1. Allgemeine Rechtsberatung zum Lieferkettengesetz

Dabei wird das Lieferkettengesetz umfassend analysiert und die Mandanten in Form eines Gutachtens über seine wichtigsten Merkmale informiert. Die Beratung wird das erforderliche Problembewusstsein schaffen, indem sie die menschen- und umweltrechtlichen Verpflichtungen deutlich aufzeigt.


2. Unterstützung beim Enterprise Risk Management Framework

Diese Form der Unterstützung besteht darin, den Mandanten dabei zu helfen, die branchenspezifischen Risiken zu identifizieren, die mit ihrer Geschäftstätigkeit in Kenia verbunden sein könnten. Die Verwendung von CSR-Risiko-Check-Tools ist dabei nach unserer Erfahrungen sehr hilfreich. Diese Dienstleistung umfasst auch die Unterstützung der Mandanten bei der Entwicklung einer Risikomanagement-Kultur, die einen strukturierten Rahmen für die Identifizierung von Risiken, die Messung ihrer Auswirkungen, die Ermittlung von Strategien zur Risikominderung und die kontinuierliche Bewertung ihrer Wirksamkeit umfasst.


3. Konzeption und Überprüfung von Richtlinien

Richtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung von Compliance-Strategien. Nach der Sensi­bi­li­sie­rung der Mandanten für die wichtigsten Merkmale des rechtlichen Rahmens internationaler Lieferketten wird die Entwicklung von Richtlinien für diejenigen, die keine Richtlinien haben, und die Überprüfung be­ste­hen­der Richtlinien für diejenigen, die zukünftig deren Einhaltung bestätigen müssen, eine wichtige Dienst­leis­tung sein. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die von den Mandanten eingeführten Personalrichtlinien und -verfahren gelegt.


4. Compliance Checklisten

Checklisten sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Compliance. Sie helfen bei der Zusammen­fassung und Vereinfachung von Compliance-Aspekten für die an einem Unternehmen beteiligten operativen Teams. Wir entwickeln für unsere Mandanten Checklisten für die Sorgfaltspflicht, um die Einhaltung der Vor­schriften in allen kritischen Phasen der Lieferkette zu gewährleisten.


5. Compliance Audit/Assessment

Ein neues Gesetz oder eine Rechtsfortentwicklung erfordert stets auch eine Selbstbewertung, um den Grad der Gesetzeskonformität der eigenen Unternehmung zu bestimmen und etwaige Abweichungen zu ermitteln, die zur Gewährleistung von Compliance angegangen werden sollten. Compliance-Audits dienen den Mandanten zur Ermittlung des Grad der Einhaltung von Rechtsvorschriften in der Lieferkette und unterstützen sie dabei, etwaige Lücken zu schließen, um Risiken einer teilweisen oder gar vollständigen Nichteinhaltung zu vermeiden.


6. Überprüfung von Arbeitsverträgen

Mandanten erhalten außerdem juristische Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen, um sicher­zustellen, dass diese mit den menschenrechtsbezogenen Verpflichtungen des Lieferkettengesetzes übereinstimmen.


7. Corporate Governance Erklärungen des Vorstands/der Aktionäre

Es ist wichtig, den Stakeholdern zu zeigen, dass das Unternehmen sich zur tatsächlichen Ein- und Auf­recht­er­hal­tung der sich aus dem Lieferkettengesetz ergebenden Verpflichtungen bekennt. Die Mandanten werden dabei unterstützt, entsprechende Erklärungen zu erstellen und sie in ihre Jahresberichte aufzunehmen, in denen die ergriffenen Maßnahmen sodann klar dargestellt werden. Dies demonstriert Transparenz und schafft eine Möglichkeit für die Stakeholder, Feedback zu den vom Vorstand ergriffenen Maßnahmen zu geben.

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