Lettland: Aufsichtsprioritäten der staatlichen Inspektion für personenbezogene Daten

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veröffentlicht am 13. Dezember 2019 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Die lettische Datenschutzbehörde – Staatliche Inspektion für personenbezogene Daten (Datu Valsts Inspekcija), im Folgenden SIPD, hat ihre Aufsichtsprioritäten im Datenschutzbereich für das Jahr 2019 und die folgenden bekannt gegeben hat.

 

 

Um eine strengere und harmonisierte Regelung für den Schutz personenbezogener Daten in allen Mitglied­staaten sowie den freien Datenverkehr zu erzielen, gelten seit dem 25. Mai 2018 die Bestimmungen der Daten­schutz-Grundverordnung (im Folgenden DSGVO). Die DSGVO verpflichtet jeden, der personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, eine kontinuierliche Compliance der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einbezug der Anforderungen der DSGVO sicherzustellen.
 
Die SIPD verfolgt den Zweck, die grundlegenden Menschenrechte und Grund-freiheiten im Bereich des Daten­schutzes zu schützen sowie die Einhaltung der DSGVO in Lettland zu fördern. Um die Wirksamkeit des Daten­schutzes zu verbessern, hat die SIPD ihre Aufsichtsprioritäten öffentlich bekannt gegeben. Besonderes Augen­merk wird auf folgende Themen gelegt:

  • Videoüberwachung;
  • Aufsicht der Erfüllung von Pflichten des Verantwortlichen;
  • Aufsicht der Erfüllung von Abmahnungen, Zurechtweisungen und Anordnungen der SIPD im Zusammenhang mit Datenverar-beitungsmaßnahmen.

 
Da die Videoüberwachung besondere datenschutzrechtliche Relevanz entfaltet, unterliegt sie sehr strengen Anforderungen. Beispiele sind u.a.:

  • Pflicht zur Einschätzung, ob die Video-überwachung überhaupt erforderlich ist,
  • Festlegung des beabsichtigten Zwecks,
  • Kenntnismachung durch geeignete Maßnahmen,
  • Auswahl des richtigen Kameraaufnahmewinkels,
  • Pflicht zur Festlegung der geeigneten Verarbeitungsmittel und technischen Ausrüstung,
  • Einhaltung der einschlägigen Regelungen für eine sichere Speicherung und einen sicheren Zugriff auf Daten.

 
Es ist zu betonen, dass die Einhaltungder aktuellen Datenschutzregelung nicht nur beidem für die Verarbeitung Verantwortlichen, sondern auch bei dem Auftragsverarbeiter liegt, der die Videoüberwachung durchführt.

 

Vor diesem Hintergrund muss eine große Sorgfalt darauf gelegt werden, interne Prozesse so zu ordnen, dass die Einhaltung der Datenschutzregelung gewährleistet wird. Denn die Aufsichtsprioritäten der SIPD umfassen u.a. auchvorbeugende Maßnahmen, d.h. Bestrafung von Verstößen gegen Datenschutzvorschriften durch unangemessene Datenverarbeitung.

 

Darüber hinaus ermöglichtdie Bereinigung von internen Datenverarbeitungs-richtlinien für die Verant­wort­lichen und Auftragsverarbeiter eine transparentere Verwaltung von Dokumenten und Prozessen, Implemen­tierung von Qualitätssystemen und -richtlinien, eine wirksameZusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden sowie eine umgehende Reaktion auf Vorfälle. Das trägt insgesamt auch zur Steigerung des Ansehens eines Unternehmens bei.

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