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veröffentlicht am 20. April 2023
In unserem letzten TK-Sondernewsletter haben wir bereits über die Neuerungen zur Beratungsförderung berichtet. Mit der Veröffentlichung der neuen Gigabit-RL 2.0 hat sich an dessen Rahmenbedingungen im Wesentlichen nichts verändert. Bereits bewilligte Beratungsleistungen aus der vorangegangenen Förderrichtlinie können demnach in der Gigabit-RL 2.0 fortgeführt werden. Außerdem wird im neuen Richtlinientext nochmals auf die Durchführung des Branchendialogs als eine wesentliche Zuwendungsvoraussetzung hingewiesen, wobei für das Jahr 2023 eine Ausnahme besteht. Während allerdings in der Richtlinie von einem einfachen Durchführungsverzicht die Rede ist, verlangt der Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen hierfür eine explizite Antragsstellung.
Im Februar dieses Jahres berichteten wir in einem Sonderkompass über die ersten Ergebnisse der Potenzialanalyse. Diese sollte lediglich als Indikator für die eigenwirtschaftliche Erschließbarkeit mit Glasfasernetzen und einen möglichen Förderbedarf dienen. Laut finaler Fassung der Gigabit-RL 2.0 kommt nun hinzu, dass die vorrangige Bewilligung von Förderanträgen unter anderem in Abhängigkeit von der Potenzialanalyse erfolgt. Die Bepunktung von Förderantragen für die sogenannte „fast lane“ und die damit einhergehende Beurteilung der Förderwürdigkeit haben wir für Sie in einem anderen Artikel ausgearbeitet.
Mithilfe der Potenzialanalyse sollen zukünftig unter anderem nur noch Gebiete bevorzugt gefördert werden, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbaustand (Glasfaserquote) annähernd dem eigenwirtschaftlichen Ausbaupotenzial aus der Potenzialanalyse entspricht oder dieses sogar übersteigt. Das heißt, die Differenz zwischen Glasfaserquote und eigenwirtschaftlichem Ausbaupotenzial zeigt, wie attraktiv sich ein Ausbaugebiet aus Sicht des Marktes darstellt. Je größer die (negative) Differenz, desto attraktiver ist ein Gebiet für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau und in der Folge eher nicht förderfähig.
Darüber hinaus soll die Potenzialanalyse auch eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Branchendialog liefern, um die Möglichkeiten des eigenwirtschaftlichen Ausbaus voll auszuschöpfen. Als zentrale Anlaufstelle soll das Eigenwirtschaftliche Ausbauportal (EWA-Portal) dienen. Das Portal bietet den Kommunen die Möglichkeit, sich mit potenziellen Netzbetreibern digital zu vernetzen.
Gerne stehen wir Ihnen in Ihren Projekten beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!
Andreas Lange
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt
Associate Partner
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Michael Eckl
Diplom-Energiewirt (FH)