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veröffentlicht am 03. März 2023
Die Förderung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau eines gigabitfähigen Telekommunikationsnetzes ist seit dem 2. März wieder möglich. Gebietskörperschaften, die eine Inanspruchnahme beabsichtigen, müssen allerdings auch eine neue Voraussetzung erfüllen.
Mit Blick auf die baldige Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie im April verkündete das BMDV kürzlich die Wiederaufnahme der Beratungsförderung. Ab dem 2. März soll es Gebietskörperschaften und Gemeindeverbänden wieder möglich sein, Anträge zur Beratungsförderung auf den entsprechenden Onlineplattformen der Projektträger einzureichen. Grundlage der Beratungsförderung bildet Nr. 3.3. der Förderrichtlinie vom 26.04.2021, zuletzt geändert am 27.12.2022, solange bis die künftige Richtlinie veröffentlicht wird.
Neben bereits bekannten Zuwendungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel die Zweckbindung an einen geplanten Gigabitausbau und dem Maßnahmenbeginn nach Bewilligung des Förderantrags, ist der Nachweis von sogenannten Branchendialogen neu. Ziel dieser Dialoge zwischen Kommunen und der örtlichen Telekommunikationswirtschaft soll die Ermittlung des optimalen Verhältnisses zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau sein. Im Idealfall stehen am Ende die eigenwirtschaftlichen Ausbaugebiete fest, sodass für die übrigen unterversorgten Gebiete zügig ein gezielter Förderantrag gestellt werden kann.
Bezugnehmend auf die Durchführung der Branchendialoge wurde ein entsprechender Leitfaden veröffentlicht. Wesentliche Eckpunkte des Leitfadens sind:
Auffällig ist, dass der Fördergeber keine Mindestanzahl an durchzuführenden Branchendialogen nennt. Ebenso werden keine konkreten Gesprächsthemen vorgegeben. Vielmehr stehen die Kommunen selbst in der Verantwortung, die Anzahl und das Format der Gespräche situativ und bedarfsorientiert festzulegen. Im Ergebnis muss dem Fördergeber die Ernsthaftigkeit nachgewiesen werden, wonach im Vorfeld einer Förderantragsstellung die Stärkung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus im Projektgebiet durch die direkte Einbindung von Telekommunikationsunternehmen verfolgt wurde.
Die neue Auflage bedeutet zunächst einen höheren Aufwand für die Kommunen und ihre Berater. Vor den Gesichtspunkten der Ressourcenbündelung und der möglichst schnellen Realisierung einer flächendeckenden Glasfaserversorgung erachten wir es allerdings als durchaus sinnvoll, dass sich die Interessensparteien vorab zum regionalen Breitbandausbau abstimmen. Es bleibt abzuwarten, wie hoch der zusätzliche Aufwand tatsächlich sein wird und ob die derzeitige maximale Fördersumme von 50 T€ pro Gemeinde für Beratungsleistungen hierfür ausreicht.
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Andreas Lange
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt
Associate Partner
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Michael Eckl
Diplom-Energiewirt (FH)