Bestandsaufnahme zum Geoblocking-Verbot

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​veröffentlicht am 16. Dezember 2020


 

Die EU-Kommission hat einen ersten Bericht über die bisherigen Ergebnisse der seit Dezember 2018 in Kraft befindlichen Verordnung zum EU-weiten Verbot des sog. Geoblocking im Online-Handel veröffentlicht. Insoweit zeige sich eine positive Wirkung der Verordnung.
 
Seit Dezember 2018 ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Verbraucher können dank der neuen EU-Verordnung (2018/302) daher beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Für Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.

Die EU-Kommission will die Auswirkungen der Verordnung weiter beobachten. Die Pandemie habe gezeigt, wie sehr wir in allen EU-Ländern auf digitale Technologien angewiesen sind und dass der grenzüberschreitende Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen für die europäischen Verbraucher ungeachtet ihres Standorts, ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit ohne Hindernisse oder Reibungsverluste möglich sein sollte. Der Bericht beleuchtet auch die potenziellen Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich aus der Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung für den grenzüberschreitenden Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Serien, Musik, E-Books oder Videospielen ergeben könnten.

Die Kommission wird auch weiterhin, insbesondere durch die Europäischen Verbraucherzentren, das Bewusstsein für die Verordnung schärfen, ihre Umsetzung über das Kooperationsnetzwerk für Verbraucherschutz überwachen und dabei die Auswirkungen anderer Binnenmarktmaßnahmen, z.B. auf die grenzüberschreitende Mehrwertsteuer und neue digitale Vertragsregeln, berücksichtigen.


 

 

 

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Andreas Lange

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