Sonderprogramm Gewerbegebiete – Bundesförderprogramm Breitband

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Am 15. November 2018 startete die Bundesregierung den zweiten Aufruf zur Antragseinreichung für das Sonderprogramm Gewerbe- und Industriegebiete auf Basis des Bundesförderprogramms Breitband.

 

Die Bundesregierung veröffentlichte am 15. November 2018 den geänderten zweiten Aufruf des Sonderprogramms Gewerbe- und Industriegebiete. Seit diesem Zeitpunkt können entsprechende Förderanträge bei der atene KOM GmbH eingereicht werden. Der Zweck dieses Aufrufs ist die gezielte Förderung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten sowie Häfen. Dabei werden ausschließlich Ausbauprojekte gefördert, die den Unternehmen in diesen Gebieten eine Breitbandversorgung mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch ermöglichen. Eine wesentliche Änderung an dieser Stelle ist der Hinweis zur Berechnung der Aufgreifschwelle gemäß des Leitfadens zum Bundesförderprogramm.


Im Vergleich zur bisherigen Bedarfsermittlung sind ansässige Unternehmen eines Gewerbegebietes als unterversorgt anzusehen, wenn neben der Unternehmensleitung nicht jeder internetverbundene Arbeitsplatz oder jedes Betriebsmittel mit mindestens 30 Mbit/s versorgt wird. Der Ausbau eines Gewerbegebietes ist dann förderfähig, wenn bei mindestens drei Unternehmen eines Gebietes diese Voraussetzung gegeben ist.


Darüber hinaus wird gegenüber dem ersten Aufruf vom 16. Januar 2017 keine gesonderte Zuwendungsvoraussetzung bzgl. der Versorgung öffentlicher Flächen innerhalb eines Gewerbegebiets mit kostenlosem WLAN vorgeschrieben.


Die Fördersumme für die Ausbauvorhaben liegt zwischen der Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro und einer Maximalförderung in Höhe von 1. Mio. Euro. Die Zuwendungen können weiterhin mithilfe des Wirtschaftlichkeitslückenmodells oder des Betreibermodells vergeben werden. Im Gegensatz zum ersten Aufruf wurde die Begrenzung des ausschüttbaren Budgets mit einer maximalen Höhe von 350 Mio. Euro entfernt.


Hinsichtlich der Antragsberechtigung wurden keine Änderungen vorgenommen. Anträge können weiterhin von ansässigen Gebietskörperschaften bzw. Kommunen eingereicht werden, welche die Fördermittel an die durchführenden Unternehmen weiterreichen.


Vor dem Hintergrund der im nächsten Jahr beginnenden 5G-Frequenzvergabe auf lokaler und regionaler Ebene, spielt der Breitbandausbau in Gewerbegebieten eine besondere Rolle. Die Versorgung mit breitbandigen Gigabitnetzen ist die grundsätzliche Voraussetzung für angedachte lokale 5G-Netze auf Industrieebene.

 

 

 

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