Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten im Bundesförderprogramm Breitband

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veröffentlicht am 17. Februar 2020

 

Im Rahmen des Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten können bereits jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, um zukünftig weitere Anschlüsse auf Basis der geförderten Infrastruktur realisieren zu können.

 

Am 02.04.2019 wurde das einheitliche Materialkonzept und die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 4.1) veröffentlicht. Am 27.01.2020 hat die Atene KOM als Projektträger des Bundesförderprogramms Breitband nunmehr ein Schreiben veröffentlicht, in dem klar gestellt wird, dass Projekte, die der vorherigen Version unterliegen, nunmehr auf die neue Version 4.1 optieren können. Durch den Wechsel entstehende Mehrausgaben sind hierbei zuwendungsfähig. Bei Projekten, bei denen der endgültige Zuwendungsbescheid bereits vorliegt, ist jedoch das Vergaberecht nicht außer Acht zu lassen.


Gem. den Vorgaben des Materialkonzeptes sind die Dimensionierung und Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen so vorzunehmen, dass auf Basis dieser Maßnahmen auch die Erweiterung der realisierten Infrastruktur gewährleistet wird. Am 04.02.2020 hat die Atene KOM nunmehr ein weiteres Schreiben veröffentlicht, dass einen sog. Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und hiermit einhergehende Mehrausgaben ebenfalls zuwendungsfähig macht. Zur Vorbereitung der späteren Erweiterung sind hierbei die Ausgaben für Tiefbauleistungen und Material bis zur sog. Muffe förderfähig. Die Erstellung von Hausanschlüssen ist hierbei jedoch nicht förderfähig. Des Weiteren greift diese Regelung nur im Rahmen von Bauarbeiten im Zusammenhang mit weißen Flecken. Eine Förderung von schwarzen Flecken ist ausgeschlossen.


Die nachfolgende Grafik soll die zulässigen und förderfähigen Maßnahmen noch einmal verdeutlichen:

 

Grafik Förderfähiger Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten 

 

 

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