Aktuelles aus dem Pflegebudget

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 28. Februar 2022​, Autorin: Christiane Kraus


Das mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eingeführte Pflegebudget stellt die bisher nachhaltigste Veränderung der Finanzierung deutscher Krankenhäuser dar. Dies führt dazu, dass es verstärkt zu Verzögerungen bei den Budgetverhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen kommt.


Seit Januar 2020 werden die Pflegepersonalkosten über das sogenannte Pflegebudget refinanziert. Personalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen werden aus den DRG-Fallpauschalen herausgelöst und vollständig refinanziert. Hierzu wird das Pflegebudget mit den Kostenträgern vereinbart.

 

Verzögerungen bei der Vereinbarung von Pflegebudgets

Zum 30. April 2021 konnten erst 21 % der Krankenhäuser eine Vereinbarung über das Pflegebudget für das Jahr 2020 vorweisen. Rund 55 % der Krankenhäuser gingen zwar davon aus noch im Jahr 2021 einen Abschluss zu erzielen, jedoch erwarten rund 15 % keinen Abschluss im Jahr 2021 mehr. Damit verzeichnen die Häuser eine erhebliche Verzögerung der Vereinbarungen für das Jahr 2020.

 
Konnte in den zwei Jahren nach Pflegebudgeteinführung keine Vereinbarung getroffen werden, wird weiterhin der gesetzliche Pflegeentgeltwert ausgezahlt. Wenn dieser unter dem individuellen Pflegeentgeltwert liegt und die Pflegepersonalkosten nicht gedeckt werden können, ergibt sich eine enorme Finanzierungslücke bei den Krankenhäusern.

 
Des Weiteren berichten die Häuser von einem sehr hohen zusätzlichen Vorbereitungsaufwand der Ermittlung des Pflegebudgets, der nachvollziehbaren Darstellung des Pflegebudgets vor den Krankenkassen und der Testierung des Pflegebudgets durch den Jahresabschlussprüfer.

 

Erfahrungen aus den bisherigen Testierungen

Aus den bisherigen Testaten ist der hohe Erstellungs- und Prüfungsaufwand ersichtlich, was der Gesetzgeber bzw. der Spitzenverband der Krankenkassen als auch die DKG mit den Regularien zum Pflegebudget erreicht haben. Die kritische Durchsicht der Datengrundlage mit entsprechenden Analysen benötigt sowohl bei den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als auch bei den Krankenhäusern einiges an zeitlichen und personellen Ressourcen. Wir empfehlen daher die Aufbereitung der Pflegepersonalkosten (Pflegebudgets) rechtzeitig vor Vereinbarung anzugehen. Zudem können die Erkenntnisse aus der Prüfung mit in die Verhandlung genommen werden, um die Herleitung des Pflegebudgets den Krankenkassen plausibel darzulegen.

 
Eine weitere Erkenntnis ist, dass die Krankenhäuser für bessere Auswertungen der Daten interne Prozesse überdenken und anpassen müssen. Ein Beispiel hierfür ist die Erfassung der Mutterschutzerstattungen und Erstattungen für Beschäftigungsverbote. Bisher wurden diese bei vielen Häusern auf einem Sammelkonto gebucht, woraus die Aufteilung auf den Pflegedienst und die im Pflegebudget angerechneten Personen nur mit hohem manuellem Aufwand möglich war. Um diese Daten auswertbar zu machen, ist die Buchungssystematik anzupassen und der Buchungstext zu konkretisieren.

 

Testierung durch den Jahresabschlussprüfer

Sollte schon ein vereinbartes Pflegebudget bis zum 17. Dezember 2021 vorliegen, musste die Testierung des Pflegebudgets des Jahres 2020 bis zum 15. Februar 2022 abgeschlossen sein. Liegt noch keine Vereinbarung vor, greift die Frist von vier Wochen. Dies bedeutet, dass das Testat nach Vereinbarung innerhalb von vier Wochen beim InEK hochgeladen werden muss. Falls kein rechtzeitiger Upload erfolgt, ist mit einer Strafzahlung in Höhe von 20.000 EUR bis höchstens 400.000 EUR zu rechnen.

 
Außerdem veröffentlicht das InEK erstmalig nach dem 15. Februar 2022 fortlaufend monatlich aktualisiert auf seiner Internetseite, welche Krankenhäuser die Daten nicht oder nicht fristgerecht übermittelt haben.


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zum Pflegebudget und Unterstützung mit unserem interdisziplinären Team bereit.

 

Kontakt

Contact Person Picture

Tino Schwabe

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Associate Partner

+49 911 9193 3651

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu