Die Vergaberechtsreform schreitet voran

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veröffentlicht am 16. Juni 2015

 

BMWI, 30. April 2015

 

Nachdem die Bundesregierung im Januar 2015 die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts beschlossen hatte, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vergaberechts mit Stand vom 30. April 2015 vorgelegt.

 

Die Reform dient der Umsetzung der drei neuen EU-Vergaberichtlinien. Der Europäische Gesetzgeber hatte mit diesen Richtlinien ein umfassendes Regelungspaket geschnürt, das erstmalig auch eine Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen enthielt. Die Richtlinien müssen bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Aufgrund der hohen Regelungsdichte der europäischen Richtlinien ist auch der Umfang der gesetzlichen Vorgaben des GWB im Referentenentwurf angestiegen.

Im Mittelpunkt des Referentenentwurfs steht die Überarbeitung des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabeverordnung (VgV) soll erst im nächsten Schritt geändert werden. Dieser Teil bildet künftig im Gesetzestext den grundsätzlichen Ablauf des Vergabeverfahrens erstmals im Gesetz ab, beginnend mit der Leistungsbeschreibung, über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und sogar die Kündigung und Änderung öffentlicher Aufträge. Die elektronische Kommunikation soll dabei zum Grundsatz im Vergabeverfahren werden. Weiterhin werden die Möglichkeiten der Einbeziehung z.B. umweltbezogener oder sozialer Vorgaben im Vergabeverfahren geregelt. Schließlich soll auch die Vergabe von Aufträgen an kommunale Unternehmen („Inhouse-Geschäft”) und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen erstmals im Gesetz geregelt werden.

Den vollständigen Referentenentwurf finden Sie hier.
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