Erfahrungen mit dem neuen Feststellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit - Abgeltungssteuer

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BMF, 05.07.2013
 
Seit dem 28.03.2013 ist das Ehrenamtsstärkungsgesetz veröffentlicht und damit in Kraft. Seither stellen die Finanzämter von Amts wegen oder auf Antrag durch einen Bescheid fest, ob die Satzungen gemeinnütziger Körperschaften den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (§ 60a AO). Die bisher übliche vorläufige Bescheinigung wird nicht mehr erteilt.
 
Eine amtlich beglaubigte Kopie dieser Feststellungsbescheide kann auch zur Abstandnahme vom Abzug der Abgeltungssteuer anstelle der NV-Bescheinigungen vorgelegt werden. Wird ein Feststellungbescheid nach § 60a AO unterjährig erteilt, kann er aber erst mit Wirkung ab dem 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres angewendet werden.
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