Key Audit Matters

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Die Berichtspflicht des Abschlussprüfers und die Informationsmöglichkeit der interessierten Öffentlichkeit werden künftig erheblich erweitert: So müssen von 2017 an bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentliche Risiken aus Sicht des Abschlussprüfers im Bestätigungsvermerk genannt werden. Hierunter fallen neben kapitalmarktorientierten Unternehmen im engeren Sinne auch Kreditinstitute und Versicherungs­unternehmen. Vorgesehen sind zusätzliche Erläuterungen zur Untermauerung des Prüfungsurteils, die der interessierten Öffentlichkeit sowie dem Aufsichtsrat das Verständnis erleichtern sollen.
 
Die zusätzlichen Erläuterungen im Bestätigungsvermerk umfassen u.a. eine Beschreibung der bedeutendsten Risiken falscher Darstellungen (einschließlich Betrug), eine Zusammenfassung der Reaktion des Prüfers und ggf. weitere wichtige Feststellungen in Bezug auf die Risiken. Zumindest bei dieser von den International Standards on Auditing (ISA) als „Key Audit Matters” (KAM) bezeichneten Berichterstattung wird es somit zur Abkehr vom bisherigen Formeltestat kommen.
 
Das maßgeblich Neue am geänderten Bestätigungsvermerk ist die Tatsache, dass die Informationen über Risiken wesentlicher falscher Darstellung durch die Offenlegung des Bestätigungsvermerks in den Geschäftsberichten bzw. im Bundesanzeiger jedem zugänglich gemacht werden. Zwar wurden größere Risiken auch bisher schon im Prüfungsbericht aufgeführt, allerdings blieb diese Information den Adressaten des Prüfungsberichts vorenthalten.
 
Die neue Form der Berichterstattung wird sicherlich zu erheblichem Abstimmungsbedarf zwischen Prüfer, Unternehmensleitung und Aufsichtsrat führen.
 
Gleichzeitig bietet diese Neuregelung jedoch auch Chancen: Der Wirtschaftsprüfer wird sich noch stärker als bisher mit den Erfolgstreibern, aber auch mit den Schwachstellen des zu prüfenden Unternehmens befassen und darüber berichten.
 
Die Abschlussprüfung international tätiger Konzerne kann sich so zu einem „International Financial & Performance Audit” weiter entwickeln. Dabei verstehen wir Wirtschaftsprüfer uns auch als betriebs­wirtschaftliche Berater der Unternehmensleitung im Hinblick auf das Risikomanagement und bringen unser aus der Jahresabschlussprüfung erlangtes Verständnis für Ihr Geschäft als Beurteilungsgrundlage ein.
 
Unser International Financial & Performance Audit setzt an den systematischen Schwachstellen im Risiko­management an. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen und dem wirtschaftlichen sowie rechtlichen Umfeld des Unternehmens werden – ähnlich zur Internen Revision – Prüfungen im Bereich Management Audit, Fraud Prevention und Compliance durchgeführt. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte (KAM) werden wesentliche Parameter für Prüfungsumfang und -tiefe – individuell abgestimmt und weltweit einheitlich durch einen zentralen Ansprechpartner, Ihren Kümmerer, gesteuert.
 
Im Fokus des Audits können zudem aktuelle Themen stehen wie Umsetzung der Digitalisierung, Nutzung elektronischer Workflows oder auch Management-Cockpits zur Erfolgsmessung. Letzteres ist gerade für die Steuerung von ausländischen Tochtergesellschaften von immenser Bedeutung. So schafft unsere Abschlussprüfung echten Mehrwert für Sie.

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