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veröffentlicht am 9. Oktober 2018 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Unter dem Begriff „Initial Coin Offering” (im Folgenden „ICO”), angelehnt an den Begriff Initial Public Offering (IPO) für Börsengang, hat in der jüngsten Vergangenheit eine neue Art der Unternehmensfinanzierung Furore gemacht. Sozusagen in einer volldigitalen „Aktienemission” können von einem Unternehmen sogenannte Token unter Verwendung der Blockchain-Technologie generiert und an Interessenten ausgegeben werden. Üblicherweise werden derartige Token im Austausch gegen herkömmliche oder virtuelle Währungen an Investoren verkauft.
Während bei klassischen Finanzierungsformen etwa im Aktienrecht zwingend Ausgestaltungen, z.B. in Bezug auf Mitgliedschafts- oder Kontrollrechte, vorgegeben sind, herrscht beim Design von Token ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Im Ergebnis kann ein Anbieter weitgehend eigenständig entscheiden, mit welchen Rechten oder sonstigen Merkmalen Token gegenüber Erwerbern oder Dritten ausgestaltet werden.
Aus diesem Grund zeichnen sich aktuell auf dem Markt gewisse Hauptgruppen ab, z.B. sog. „Currency Token”, die letztlich eine digitale Währung beinhalten, „Utility Token”, die grundsätzlich auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Anbieters abzielen und „Security Token”, die Investoren auch Vermögens- oder Stimmrechte vermitteln können.
Nach wie vor hält sich jedoch das hartnäckige Gerücht, dass ICOs keiner Regulierung unterworfen seien. Dass gerade die aufsichtsrechtliche Einordnung von ICOs wichtig ist und ggf. Erlaubnisplichten, etwa nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bestehen können, haben wir bereits in unserem Artikel „Initial Coin Offerings (ICOs) als Instrument zur Unternehmensfinanzierung – Aufsichtsrechtliche Einordnung” näher beleuchtet. Im konkreten Fall sollte daher besonderes Augenmerk auf das sogenannte Legal Design eines ICO gelegt werden.
Bislang wurden mit ICOs überwiegend digitale bzw. blockchain-basierte Geschäftsmodelle finanziert. Der Frage, ob diese neue Finanzierungsform auch für mittelständische Unternehmen interessant sein kann, möchten wir in einem Meetup nachgehen, das wir in unserer Niederlassung in Hamburg hosten. Zusammen mit dem Innovationsforum Hamburg freuen wir uns auf eine spannende Diskussionsrunde. Der Eintritt ist frei.
Dr. Christian Conreder
Rechtsanwalt
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