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veröffentlicht am 18. September 2018 / Lesedauer: ca. 3 Minuten In der Ukraine wurde am 21. Juni 2018 ein neues Gesetz Nr. 2473 VIII, „über die Währung und Währungsoperationen” verabschiedet. Das Gesetz war lange durch alle Wirtschaftssubjekte erwartet, die eine Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine ausüben, v.a. von den Exporteuren und Importeuren, die täglich eine Mehrzahl von Devisengeschäften durchführen müssen. Bis jetzt galt das Dekret des Ministerkabinetts vom 1993 „Über das System der Währungsregulierung und Währungskontrolle”, das aber schon seit vielen Jahren nicht den Anforderungen des modernen Zahlungsverkehrs und der Devisengeschäfte entsprach. In der Krise im Jahr 2014, als das Land am Rande des Zahlungsausfalls stand, hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) eine Reihe von Devisenbeschränkungen eingeführt, um den Abfluss des Kapitals aus der Ukraine zu stoppen und die Währungsverluste der ukrainischen Währung Hrywnja möglichst zu beschränken. Die Devisenbeschränkungen, die in der Krisenzeit eingeführt worden sind, wurden in 2016 und 2017 gelockert und größtenteils aufgehoben. Die ukrainische Wirtschaft erholt sich seit 2016 kontinuierlich. Die Zahl der Export- und Importgeschäfte wächst jährlich. Umso mehr ist die Verabschiedung des Währungsgesetzes, das die Materie einheitlich regelt und die Devisengeschäfte erleichtert, zu begrüßen. Das neue Gesetz wird der einzige Gesetzgebungsakt in der Ukraine, der das Verfahren der Währungstransaktionen und die Durchführung der Devisenkontrolle im Land bestimmt. Das Gesetz wird 7 Monate nach der Veröffentlichung in der offiziellen Zeitung der Verhovna Radas „Stimme der Ukraine” in Kraft treten, d.h. erst Mitte Februar 2019. Während dieser Zeit sollten die Regierung und die NBU alle normativen Gesetze für das Funktionieren des Gesetzes vorbereiten. Die wichtigsten Regelungen des neuen Währungsgesetzes in der Ukraine kann man wie folgt zusammenfassen:
Die Verabschiedung des Gesetzes ist zu begrüßen. Es wird weiterhin zu der Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine beitragen. Ein unbeschränkter Zahlungsverkehr und Devisentransfer sind die notwendigen Voraussetzungen für die Wahl des Investitionsortes für die Investoren. Das Gesetz ist daher ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der ausländischen Investoren zu stärken und ihre Finanzgeschäfte zu sichern.
Dr. Beata Pankowska-Lier
Rechtsanwältin
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