ESMA veröffentlicht finale Entwürfe der Technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards zum Anlegerschutz nach MiFID II/MiFIR

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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. Juni 2015 die finalen Entwürfe der Technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards zum Thema Anlegerschutz unter der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Richtlinie 2014/65/EU - Markets in Financial Instruments Directive II – „MiFID II”) sowie der Finanzmarktverordnung (VO(EU) Nr. 600/2014 – Markets in Financial Instruments Regulation – „MiFIR”) veröffentlicht.
 
Im Vorfeld der Erstellung dieser Technischen Standards hatte die ESMA am 22. Mai 2014 ein Diskussions- sowie am 19. Dezember 2014 ein Konsultationspapier veröffentlicht, zu welchen bis zum 1. August 2014 bzw. bis zum 2. März 2015 Stellung genommen werden konnte.
 
Seit Inkrafttreten der ersten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Richtlinie 2004/39/EG – „MiFID I”) im Jahr 2004 hat sich der europäische Finanzmarkt durch das Auftreten neuer Produkte, neuer Marktteilnehmer sowie neuer Marktstrategien stark verändert. Der europäische Gesetzgeber nahm dies zum Anlass für eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden aufsichtsrechtlichen Regelungen.
 
Durch MiFID II und MiFIR sollen die Finanzmärkte effizienter, stabiler und transparenter gestaltet und Anleger besser geschützt werden. Zudem sollen die Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Regulierungsbehörden ausgeweitet und klare Verfahrensregeln für den Handel geschaffen werden.
 
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen durch MiFID II und MiFIR betreffen deshalb hauptsächlich anlegerschutz-, markt- und börsenbezogene Themen. Im Einzelnen gehören hierzu insbesondere die Erweiterung des Anwendungsbereichs von MiFID II, die Überarbeitung der Wohlverhaltensregeln, die Verschärfung der Erlaubnis- und Organisationsanforderungen, der aufsichtsrechtlichen Befugnisse und der Sanktionsmöglichkeiten sowie die Erweiterung der Handelsplatztransparenzvorschriften.
 
Die nun veröffentlichten finalen Entwürfe stellen den ersten von mehreren Teilen dar, in die die ESMA die Technischen Standards zur Konkretisierung der am 12. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und am 2. Juli 2014 in Kraft getretenen MiFID II und der diese begleitenden MiFIR aufgeteilt hat. Anders als MiFIR, die als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, muss MiFID II als Richtlinie von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten haben hierzu bis zum 3. Juli 2016 Zeit. Sowohl MiFID II als auch MiFIR sind ab dem 3. Januar 2017 anzuwenden.
 
Dieser erste Teil der finalen Entwürfe der Technischen Standards betrifft speziell folgende anlegerschutzbezogenen Themen:
 
  • Das Genehmigungsverfahren für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
  • Das Passporting, das heißt, die Anforderungen an die Notifizierung bei grenzüberschreitender Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
  • Das Registrierungsverfahren von Wertpapierdienstleistungsunternehmen aus Drittstaaten und
  • die Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden
 
Nach Angaben der ESMA sollen die weiteren Teile der Entwürfe der Technischen Standards zu MiFID II und MiFIR im September oder Dezember 2015 veröffentlicht werden.
 
Innerhalb der nächsten drei Monate muss die EU-Kommission nun zunächst entscheiden, ob sie die bereits vorliegenden Entwürfe der ESMA billigt und dem entsprechend erlässt oder ob sie weiteren Anpassungsbedarf sieht. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

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