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Mietverträge erstellen kann jeder – schließlich gibt es dazu genügend Vordrucke im Internet! Außerdem kennt jeder doch den eigenen Mietvertrag. Dieser Gedanke ist grundfalsch. Weil das Erstellen von Mietverträgen nicht zum Kerngeschäft vieler Auftraggeber gehört, passieren hier vermeidbare Fehler.
Unterschiedlichste juristische, technische und nicht zuletzt kaufmännische Aspekte sind zu berücksichtigen, um einen geeigneten Mietvertrag zu erstellen. Nur so können eine friedliche Zusammenarbeit und ein partnerschaftliches und möglichst rechtssicheres Mietverhältnis entstehen. Hierzu braucht es neben der reinen juristischen Kenntnis auch Weitsicht durch Erfahrung an den Gerichten.
Grundlagen zur Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
Betriebskostenabrechnung kompakt
Andreas Griebel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Profil
Hilâl Özdemir
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)
Associate Partner
Fokus Immobilien
Miet- und Wohnungseigentumsrecht