Kenia: Der Entwurf der Energie (Energiemanagement)-Verordnungen 2020

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veröffentlicht am 04. November 2020

 

​Die Regulierungsbehörde für Energie und Erdöl (Energy and Petroleum Regulatory Authority, EPRA) hat aktualisierte Vorschriften für das Energiemanagement entwickelt, um den Änderungen Rechnung zu tragen, die das Energiegesetz 2019 mit sich brachte, sowie den Erkenntnissen, die sich aus einer von der EPRA durchgeführten Folgenabschätzungsstudie zu den aktuellen Vorschriften, den Energy (Energy Management) Regulations 2012, ergeben.


Die Regelungen zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels liegen als Entwurf vor und wurden der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.


Im Folgenden stellen wir einige der Änderungen vor, die mit den Regulierungsentwürfen vorgenommen werden sollen.


Erfordernis für designierte Einrichtungen zur Ernennung von Energiemanagern

Der Verordnungsentwurf schlägt vor, dass jeder Eigentümer von ausgewiesenen Anlagen, d.h. industrielle, gewerbliche und institutionelle Einrichtungen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 180.000 KWh, die ein Energieaudit durchführen müssen, einen akkreditierten Energiemanager (bisher Energiebeauftragter) benennen muss. Das Versäumnis, einen Energiemanager zu benennen, stellt nach den vorgeschlagenen Bestimmungen eine Straftat dar.


Die Verantwortung des Energiemanagers wird darin bestehen, die Förderung der Energieeffizienz innerhalb der Einrichtung und die Durchführung von Energiesparprogrammen zu gewährleisten.


Durchführung von Energie-Audits

Der Verordnungsentwurf schlägt vor, das Intervall für die Durchführung von Energieaudits von einmal alle 3 Jahre auf einmal alle 4 Jahre zu erhöhen. Der Grund für die Änderung des Intervalls besteht darin, den Eigentümern der ausgewiesenen Einrichtungen mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Energiesparpläne einzuräumen.


Die Audits müssen von akkreditierten Energieprüfern, Energieauditfirmen oder Energiedienstleistungsunternehmen durchgeführt werden und müssen der kenianischen Norm KS ISO 50002 entsprechen.


Kategorisierung von Energieauditoren und Energieauditfirmen

Der Verordnungsentwurf schlägt die Schaffung von drei Kategorien von Energie-Auditoren vor, die jeweils einen definierten Umfang an durchführbaren Arbeiten haben.


Die drei Kategorien von Energieauditoren sind wie folgt: 

 

 

Tabelle Kategorie, Umfang
Die Verordnungsentwürfe sehen auch Energieauditfirmen vor, die von der EPRA akkreditiert werden können und als solche Geschäfte tätigen dürfen. Akkreditierte Energieauditfirmen werden in ähnlicher Weise in verschiedene Kategorien mit unterschiedlichem Umfang der Arbeiten, die sie durchführen dürfen, unterteilt. Für die Akkreditierung in einer der beiden Kategorien muss die Energieaudit-Firma einen akkreditierten Energieauditor der richtigen Klasse beschäftigen.

Die drei Kategorien von Energie-Audit-Firmen sind wie folgt:

 

Tabelle Kategorie, Umfang und Anforderungen  
Die Durchführung von Energieaudits als Firma oder als einzelner Auditor außerhalb des Geltungsbereichs der jeweiligen Akkreditierungskategorie ist eine Straftat.


Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO)

In den Verordnungsentwürfen wird die Einführung akkreditierter ESCOs vorgesehen. ESCOs werden definiert als Unternehmen, „die sich mit der Durchführung von Energieaudits und der Entwicklung, Planung, Finanzierung und dem Bau von Energiesparprojekten befassen und deren Vergütung direkt mit den tatsächlichen Energieeinsparungen verbunden ist”.


ESCOs haben viele Vorteile für Anlagenbesitzer, da sie die administrative und sogar die finanzielle Last der Umsetzung von Energieeffizienzprojekten übernehmen. Es gibt bereits ESCOs, die in Kenia tätig sind. Der Verordnungsentwurf schlägt die Lizenzierung dieser Einrichtungen vor, was eine behördliche Aufsicht mit sich bringt sowie Dienstleistungsstandards und den Schutz ihrer Kunden gewährleistet.


Wenn die Verordnungsentwürfe in Kraft treten, müssen sich alle ESCOs akkreditieren lassen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen oder fortsetzen können.


Die ESCOs müssen einen akkreditierten Energieprüfer der Kategorie EAMV in ihrem Dienst haben.
Sobald die ESCOs akkreditiert sind, können sie Energieaudits bei Mittel- und Hochenergienutzern durchführen und Energieeinsparungsprojekte entwickeln, entwerfen, finanzieren und bauen oder implementieren.


ESCOs müssen schriftliche Verträge mit ihren Kunden abschließen. In den Regelungsentwürfen sind die Bedingungen festgelegt, die in diesen Verträgen enthalten sein müssen, unter anderem:


a. Umfang der Arbeit: Festlegung der Basislinie für die Energiemessung; Zeitraum für die Energiemessung; anzuwendendes Mess- und Verifizierungsprotokoll (wie werden Energie- und finanzielle Einsparungen gemessen); und Zieleinsparungen


b. Art der Zahlung: Ob Gewinnbeteiligung und Gewinnformel oder Zahlung aus Ersparnissen (Angabe des Prozentsatzes für ESCO und Auftraggeber) und Zahlungszeitraum (wie lange wird das ESCO an dem Projekt verdienen).


Die Energiedienstleistungsverträge müssen innerhalb von 30 Tagen bei der EPRA eingereicht werden, um ihre Einhaltung zu überprüfen. Die EPRA überprüft die Verträge und kehrt bei etwaigen Vorbehalten an das ESCO und den Kunden zurück.

 

Kontinuierliche berufliche Weiterbildung und Akkreditierungs-Upgrades

Die Akkreditierung als Energiemanager, Energieauditor, Energieprüfungsunternehmen oder ESCO ist 3 Jahre lang gültig.


In diesem Zeitraum müssen die akkreditierten Aktivitäten für ihre kontinuierliche berufliche Entwicklung durchgeführt und insgesamt 30 Kreditpunkte gesammelt haben.


Die Punkte können durch die folgenden Aktivitäten erworben werden:

  • Teilnahme an einschlägigen Schulungen oder Seminaren oder Workshops;
  • Geben eines relevanten Seminars oder Trainings oder Workshops als Ressourcenperson; und
  • Präsentation eines Papiers zu einem relevanten Thema auf einer Konferenz oder Veröffentlichung eines Papiers in einer Zeitschrift.

 

Punkte können auch aus Erfahrungen mit der Durchführung von Energieaudits oder der Messung und Überprüfung von Energieeinsparungen gewonnen werden, wobei die Punkte wie folgt vergeben werden:
 

 

Tabelle Art des Audits, Projekt-Kreditpunkte
 
Die Akkreditierten müssen in jedem Jahr der dreijährigen Gültigkeitsdauer der Akkreditierung mindestens 10 Punkte erreichen. Der Regelungsentwurf gibt nicht an, welche Folgen es hätte, wenn man in einem bestimmten Jahr die 10 Punkte nicht erreicht. Es kann jedoch eine administrative Lösung implementiert werden, die es den Akkreditierten ermöglicht, das Versäumnis in einem Folgejahr nachzuholen.
Akkreditierte, die die Akkreditierung aufwerten wollen, können dies frühestens zwei Jahre nach Ausstellung der aktuellen Akkreditierungsurkunde tun. Sie müssen auch die Anforderungen an Erfahrung oder Personal für die aufgewertete Kategorie erfüllen.

 

Energieeinsparungs-Zertifikate

Abschnitt 191 des Energiegesetzes 2019 schafft ein System für den Handel mit Energieeinsparungszertifikaten. Anlagen, die weniger Energie als die vorgeschriebenen Standards und Normen verbrauchen, können mit einem Energieeinsparzertifikat ausgestattet werden.


Das Zertifikat kann mit denjenigen Einrichtungen gehandelt werden, die einen höheren Energieverbrauch als die vorgeschriebenen Standards und Normen haben, damit sie die vorgeschriebenen Standards und Normen einhalten können.


In den Verordnungsentwürfen können die benannten Einrichtungen eines von zwei Energieeinsparzertifikaten beantragen und erhalten.

 

  • Ein weißes Zertifikat: wenn der Energieleistungsindikator besser ist als der veröffentlichte beste Indikator für den Sektor.
  • Ein grünes Zertifikat: wenn der Energieleistungsindikator den veröffentlichten zulässigen Benchmark für den Sektor erfüllt.

 

Die Zertifikate werden auch eine Reihe von handelbaren Gutschriften enthalten, die aus der jährlichen Energieeinsparung durch die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen ermittelt werden.


Entwürfe für Verordnungen

Sollten die Verordnungsentwürfe in Kraft treten, werden sie eine Reihe von Möglichkeiten für diejenigen schaffen, die im Bereich des Energiemanagements tätig sind. Ein formeller Rahmen zur Regelung der ESCOs wird ihnen weiteren regulatorischen Rückhalt für ihre Geschäfte geben und würde ihren Kunden Vertrauen vermitteln. Auch der Handel mit Energieeinsparungszertifikaten wird ebenfalls zu beobachten sein, auch wenn es einige Jahre dauern kann, bis er vollständig floriert.

Die Regelungen befinden sich derzeit im Entwurf und wurden der Öffentlichkeit für ihre Kommentare und Änderungsvorschläge zur Verfügung gestellt. Sobald die Vorschriften in ihrer endgültigen Form vorliegen, wird die EPRA sie dem Parlament zur Prüfung vorlegen, um zu bestätigen, dass sie die Kriterien des Gesetzes über Rechtsinstrumente, 2013, erfüllen.

Wir werden eine weitere Aktualisierung dieses Artikels vornehmen, falls und sobald die Verordnungen in Kraft treten.

 

 

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