Moratorium für die Beantragung neuer Anschlusspunkte in Spanien

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​veröffentlicht am 25. August 2020

 

Spanische Regierung erlässt überraschend ein Moratorium für die Beantragung neuer Anschlusspunkte. Bereits bestehende Anschlusspunkte müssen neue zeitliche Vorgaben erfüllen. In 2020 wird es noch Versteigerungen in Spanien geben.

Die spanische Regierung hat am 24.6. das lang erwarte RDL 23/2020 erlassen, in welchem unter anderem den Inhabern von Netzanschluss und Zugangspunkten erweiterte Vorgaben zur zeitlichen Entwicklung der Anlagen auferlegt werden. Diese Maßnahmen wurden bereits 2019 angekündigt und aufgrund des Covid-Alarmzustandes in Spanien erst jetzt erlassen.


Nicht erwartet wurde jedoch ein Moratorium für die Beantragung von neuen Anschlusspunkten, welches mit dem RDL 23/2020 nun erlassen wurde. Das Moratorium soll in Kraft bleiben, bis das in Artikel 33 des Stromgesetzes genannte Gesetz über die Regelungen für die Vergabe von Anschlusspunkten erlassen wurde. Allerdings gibt das RDL 23/2020 dafür den zuständigen Stellen eine Frist von 3 Monaten auf.
Für die bis zum Zeitpunkt des Erlasses des RDL 23/2020 vergebenen Anschluss- und Netzzugangspunkte wurden folgenden neue verpflichtenden „Milestones” erlassen:

 

Tabelle Milestone, Zeitpunkt der Erteilung des Netzzugangs


Die Inhaber der genannten Genehmigungen müssen nun gegenüber dem Netzbetreiber, von denen sie den Netzzugang erhalten haben, die Einhaltung der Milestones nachweisen, wobei die Fristen ab dem 25.6.2020 an gerechnet werden. Unterlassen sie den Nachweis, verfällt der Netzzugang automatisch und die geleistete Garantie wird vollstreckt. Einzige Ausnahme stellt die Umweltverträglichkeitsbescheinigung (DIA) dar, bei der dem Entwickler nicht zurechenbaren Verweigerung keine Vollstreckung der Garantie erfolgt.
Entwickler, die befürchten die genannten Milestones nicht fristgerecht erfüllen zu können, können innerhalb von 3 Monaten auf den Netzanschlusspunkt verzichten und bekommen dann die Garantie zurück.


Gleichzeitig hat das Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderung (früher Energieministerium) einen Gesetzesentwurf für kommende Versteigerung vorgestellt. Das System wird deutlich einfacher sein als das in 2017/2018 verwandte und sich entweder auf die Versteigerung von Kapazitäten oder Strompreisen und Kapazitäten beziehen. Hervorzuheben ist das ein Ziel der Versteigerungen die Senkung der Strompreise ist und dementsprechend die Gewinner der Versteigerungen nicht an höheren Marktpreisen partizipieren, falls diese über den Versteigerungszuschlägen liegen. Gleichfalls sollen bilaterale Verträge über die Strommengen auch nicht möglich sein. Die ersten Versteigerungen sollen noch 2020 stattfinden.

 

 

 

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