Die italienische Energiewende schreitet voran

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In den letzten Jahren hat sich Italien beim Ausbau von Erneuerbaren Energien enorm weiterentwickelt. Im weltweiten Vergleich des Verbrauchs der aus Erneuer­baren Energien gewonnen Primärenergie 2014 belegt Italien Rang 6 Europaweit befindet sich Italien gleich hinter Deutschland auf Platz 2. Damit hat Italien seine EU-Einsparziele für 2020 bereits erreicht.

  

Erlass des neuen Dekrets zur Förderung von Erneuerbaren Energien (FER 2016)

Am 29. Juni 2016 ist ein neues Dekret zur Förderung von erneuerbaren Energiequellen in Italien in Kraft getreten. Für eine Förderung kommen alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (mit Ausnahme von Photovoltaik-Anlagen) in Betracht, auch Geothermie und Solarthermie. Insbesondere für Kleinanlagen will das neue Dekret finanzielle Anreize schaffen.

  

Der Anreizmechanismus des FER 2016 unterscheidet sich nur unwesentlich von jenem des letzten Ministerialdekrets vom 6. Juli 2012 (FER 2012). Folgendes ist unverändert geblieben:
  • das Vorsehen eines allumfassenden Tarifes      
  • das CAP der durchschnittlichen jährlichen Förderungskosten mit 5,8 Milliarden Euro
  • die Modalitäten des Zugangs zu den Anreizen (direkter Zugang, Eintragung in die Register, wettbewerbliche Verfahren der Versteigerungen)
  • differenzierte Kontingente förderungsfähiger Leistungen für die verschiedenen Arten von Erneuerbaren Energien

 

Das FER 2016 ist bis zum 31. Dezember 2016 in Kraft (bzw. bis 31. Dezember 2017 für Windkraftanlagen < 60 kW, Wasserkraftwerke < 250 kW mit bestimmten Charakteristika, Biomasseanlagen < 200 kW, Biogasanlagen < 100 kW, Solarthermie < 100 kW und einige andere Fälle) oder alternativ 30 Tage über das Datum hinaus, an dem die 5,8 Milliarden-Euro-Schwelle erreicht wird. Das Dekret regelt eine neue Berechnungsmethode der Förderungskosten, wonach die durchschnittlichen jährlichen Kosten derzeit niedriger sind als noch vor wenigen Monaten (5,4 Milliarden Euro am 31. Juli 2016), weshalb es nach den derzeitigen Szenarien wahrscheinlicher ist, dass das Dekret bis zum 31. Dezember 2017 in Kraft bleibt.

 

Welche Verfahren existieren für den Förderungszugang?

Anlagen mit Direktzugang oder Registerplatz nach dem FER 2016, die bis zum 30. Juni 2017 in Betrieb gehen, erhalten die Fördertarife des FER 2012, allerdings unter Anwendung der Zugangsvoraussetzungen des neuen Dekrets.

 

Für Anlagen ohne Direktzugang wird es zwei verschiedene Ausschreibungen geben: Großanlagen (> 5 MW) müssen an Versteigerungen teilnehmen, mittelgroße Anlage müssen einen Registerplatz beantragen. An den Versteigerungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Anlagen aus anderen EU-Ländern teilnehmen.

 

Tabelle 1: Verfahrensarten


 

 

Abbildung 1: Stimmungen über die Veröffentlichung von Ausschreibungen

Tarife und Förderdauer FER 2016

Im Einklang mit den Vorgaben auf EU-Ebene können Produzenten den Strom aus Anlagen bis zu 500 kW an den GSE abgeben (im FER 2012 lag die Schwelle noch bei 1 MW), der einen allumfassenden Fördertarif (TO) auf die ins Elektrizitätsnetz eingespeiste Nettomenge zahlt. Während die Betreiber leistungsstärkerer Anlagen den Strom selbst vermarkten müssen und lediglich eine Feed-in-Prämie erhalten, haben die Betreiber kleinerer Anlagen mit einer Leistung bis zu 500 kW die Möglichkeit, sich freiwillig für die Feed-in-Prämie auszusprechen.

 

Anlagen, die einen Registerplatz nach FER 2016 erhalten haben und nicht innerhalb der Fristen des Dekrets fertiggestellt werden, müssen pro Monat eine Reduktion des Tarifs um 0,5 Prozent hinnehmen. Bei einer Verspätung von mehr als sechs Monaten verfällt der Registerplatz.

 


Tabelle 2: Bestimmungen über die Veröffentlichung von Ausschreibungen

 

Für Wasserkraft- und Biomasseanlagen gelten besondere Vorschriften, deren Darstellung an dieser Stelle aber bei Weitem zu umfangreich wäre. Ebenso gelten Sondervorschriften für Rewamping und Leistungssteigerungen bestehender bzw. die Wiederherstellung zerstörter Anlagen.

 

Folgende Regelungen gelten für alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, auch für Photovoltaik

Das neue Dekret ermächtigt den GSE, alle Anlagen dahingehend zu prüfen, ob möglicherweise eine regelwidrige Aufteilung der Leistung vorliegt, denn darin läge nach Meinung des Gesetzgebers ein Verstoß gegen das Prinzip, dass größere Anlagen nur den niedrigeren Feed-in-Tarif erhalten. Von einer regelwidrigen Aufteilung ist bei Anlagen auszugehen, die gesellschaftsrechtlich auf ein Rechtssubjekt zurückgeführt werden und die im Fall von Mittelspannung an dieselbe Kabine und bei Hochspannung an dasselbe Umspannwerk angeschlossen sind. Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass mehrere Anlagen, die auf ein Rechtssubjekt zurückgehen und auf derselben oder einer angrenzenden Parzelle liegen, als nur eine Anlage betrachtet und behandelt werden. Sollte der GSE im Zuge der Prüfung gemäß Kontrolldekret von Ende 2014 auf einen Verstoß aufmerksam werden, droht eine Reduktion oder die komplette Aberkennung der Fördertarife.

 

Gemäß Artikel 30 des FER 2016 veröffentlicht die GSE innerhalb von 90 Tagen nach dem Inkrafttreten des Dekrets die Verfahrensweisen über Wartung und Modernisierung förderungsfähiger Anlagen (einschließlich Photovoltaik-Anlagen). Damit soll zum einen die Effizienz der Kraftwerke gesichert werden, zum anderen sollen Verhaltensweisen unterbunden werden, die eine übermäßige Erhöhung der Förderungskosten verursachen können.

 

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen sind Wartungsarbeiten, die den Austausch der Hauptbestandteile der Anlage zur Folge haben, innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Vorgangs an die GSE zu melden. Für Photovoltaik-Anlagen gelten als Hauptbestandteile die Module und die Inverter.


Bezüglich des Austauschs von Komponenten wird es einen neuen Leidfaden geben, den sowohl Anlagenbetreiber als auch Interessenten des Zweitmarktes zu beachten haben.

 

Conto termico 2.0 (Wärme Konto)

Das Conto termico (Wärmekonto) ist ein Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden bei der Wärmegewinnung. Es soll auf nationaler Ebene die Umrüstung alter Heizungsanlagen auf effizientere oder Erneuerbare-Energien-Technik beschleunigen.  Förderberechtigt sind neben Privatpersonen und der öffentlichen Verwaltung auch Unternehmen, Eigentümergemeinschaften und landwirtschaftliche Betriebe.

 

Hierfür stehen Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro zur Verfügung, davon 700 Millionen Euro für private Haushalte und 200 Millionen für die öffentliche Verwaltung.

 

Weiße Zertifikate

In Italien gilt das Quotensystem der Weißen Zertifikate – ein Schlüsselinstrument, um Energieeffizienz zu fördern. Seit seiner Einführung im Jahr 2005 wird das Fördersystem der Weißen Zertifikate laufend ausgebaut und verbessert. Es gewährt Personen, die Projekte zur Optimierung der Energieeffizienz durchführen, wirtschaftliche Vorteile. Neben Energieeffizienztechnik ist auch der Einsatz von Erneuerbare-Energien-Technik begünstigt.

 

Fazit

Selbst wenn die Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen in den letzten Jahren etwas zurückgegangen sind, soll einer Studie der Energy & Strategy Group zufolge das Investitionsniveau in den kommenden Jahren relativ konstant bleiben. Der Renewable Energy Report sagt für den Zeitraum 2016 bis 2020 Neuinstallationen im Umfang von 420 bis 720 MW pro Jahr voraus. Der überwiegende Anteil entfällt auf PV-Anlagen. Für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen in Form von Privatnetzen bleibt Italien auch ohne Einspeisevergütung weiter interessant. Das liegt vor allem an den gesunkenen Modulkosten, den hohen Strompreisen und der intensiven Sonneneinstrahlung.

  

Vor allem bietet der Dienstleistungssektor weiterhin gute Geschäftschancen. Im Jahr 2014 wurden in Italien 358 Millionen Euro mit der Instandhaltung von Anlagen umgesetzt. Zwar locken die guten Zahlen immer mehr Dienstleister in den Markt, was zu sinkenden Wartungspreisen führt, dennoch sind spezialisierte Unternehmen gefragt, die Gesamtlösungen anbieten.

 

Herstellern von Komponenten und Technik bietet Italien ebenfalls genügend Anreize für einen Markteintritt, und auch der Zweitmarkt ist überaus interessant, allerdings sind die Anlagen technisch, rechtlich und steuerrechtlich umfassend zu überprüfen.

 

Für ausgewählte Kleinanlagen außerhalb der Photovoltaik-Branche bietet das FER 2016 die günstigsten Bedingungen. Das Dekret enthält zudem Hinweise darauf, dass die Förderung auch über den 31. Dezember 2016 bzw. den 31. Dezember 2017 hinaus bestehen bleiben wird.

 

zuletzt aktualisiert am 11.01.2017

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Svenja Bartels

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