Erbschaftsteuerreform 2016: Aus Drohung wird Realität

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Es war nicht anders zu erwarten: trotz vielfältiger Überzeugungsanstrengungen hinter den Kulissen hat der Bundesrat am 8. Juli 2016 in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Erbschaftsteuerreform seine Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuss angerufen.
 

Ziel soll eine „grundlegende Überarbeitung” der letztlich im Konsens von CDU/CSU und SPD auf der Bundesebene gestalteten Betriebsvermögensbegünstigung sein. Die Acht-Punkte-Liste der Länder NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen (siehe Artikel Erbschaftsteuerreform: Drohende Blockade) wurde nicht ausdrücklich aufgenommen. Das heißt: Das mögliche Änderungspotenzial, aber auch die Einigungschancen sind weit offen und derzeit noch nicht absehbar.
 

Wie geht es weiter?

Eine Entscheidung ist frühestens im Herbst zu erwarten. Der Bundestag könnte sich regulär in der 38. Kalenderwoche mit dem Thema befassen, die nächste Sitzung des Bundesrates ist am 23. September 2016. Es ist zu hoffen, dass die Politiker im Bund und auf Länderebene die nun eintretende „Sommerpause” auch zur Besinnung auf ihre Verantwortung für eine den Notwendigkeiten in der Wirtschaft gerecht werdende Erbschaftsbesteuerung nutzen und bereits Einigungslinien ausloten, damit Bundestag und Bundesrat frühestmöglich endgültig grünes Licht für eine neue Betriebsvermögensbegünstigung geben können. Die Unternehmen in Deutschland brauchen dringend und schnell Rechtssicherheit.
 

Nachfolge in der Zwischenzeit?

Tritt eine Nachfolge nach dem 30. Juni 2016 ein, sieht das bisherige Reformgesetz eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelungen ab 1. Juli 2016 vor. Ob es sich um eine zulässige Rückwirkung handelt, wird unterschiedlich diskutiert. Die Rechtsunsicherheit, die vielleicht noch die kurze Spanne bis zur Entscheidung des Bundesrates tragbar war, dauert nunmehr über Wochen und Monate an, ein unzumutbarer Zustand für Unternehmer und ihre Nachfolger. Sollte es bei der Rückwirkung bleiben, wird das voraussichtlich wieder zu einem Rechtsstreit bis vor das Bundesverfassungsgericht führen.

 

zuletzt aktualisiert am 13.07.2016
 

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