Klimaziele setzen und erreichen – Wichtige Aspekte bei der Entwicklung von SBTs

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​​​​veröffentlicht am 25. April 2025


Die Anzahl der Unternehmen, die sich mit dem Aufstellen einer ganzheitlichen Klimaschutzstrategie – und dadurch auch mit strukturierten Klimaschutzzielen – beschäftigen, steigt stetig. Am 18. April 2025 verzeichnete die Science-Based Targets Initiative (SBTi) einen Rekord von weltweit 7.615 Organisationen mit validierten wissenschaftlich fundierten Klimazielen. Gleichzeitig sind etwa 3.000 weitere Organisationen im Prozess der Zielsetzung bzw. in der Verpflichtung, ambitionierte Klimaschutzziele zu setzen. Im dritten Teil unserer Artikelreihe über die Entwicklung wissenschaftlich fundierter und realistischer Klimaziele gehen wir auf den Prozess zur Entwicklung von SBTs ein.


​Im ersten Teil unserer Artikelreihe haben wir bereits auf das Potenzial von SBTs für die Erfüllung von Anforderungspflichten des ESRS E1 „Klimawandel“ hingewiesen. ESRS E1-1 „Übergangsplan für den Klimaschutz“ sowie E1-4 „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“ beinhalten die Offenlegung von Klimazielen des Unternehmens. Dabei stellen die ESRS keine inhaltlichen Vorgaben an die Klimaziele, wie beispielweise eine bestimmte jährliche prozentuale Reduktion der Emissionen. Um den Offenlegungsanforderungen nachzukommen, müssen die Klimaziele im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel stehen und dem Pariser Klimaabkommen entsprechen. Die SBTi hingegen stellt konkretere Anforderungen an Unternehmen, die Ihre Klimaziele bei der SBTi zur Validierung einreichen möchten, um diese Ziele offiziell als „Science-Based-Target“ bezeichnen zu dürfen. 

Für unsere Reihe über Science-Based Targets finden Sie hier​ ein Glossar der wichtigsten Begriffe und Abkürzungen.

Überarbeitung des Corporate Net-Zero Standards

Am 18. März 2025 wurde der erste Entwurf des überarbeiteten Corporate Net-Zero-Standards (V2) zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Ziel ist eine Beschleunigung der Dekarbonisierung, durch die Anpassung des Standards an die neusten wissenschaftlichen Entwicklungen und Best-Practices der Klimawissenschaft, zum Beispiel an die des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Auch sind einige Erleichterungen für die Entwicklung und Umsetzung von SBTs geplant:

  • Einführung der Kategorisierung von Unternehmen: Maßgeschneiderte Anforderungen an Emissionsreduktionsziele basierend auf Unternehmensgröße und geografischer Lage 
  • Erleichterung der Festlegung von Zielen für Unternehmen in Schwellenländern
  • Anreize für ehrgeizige Ziele und Maßnahmen durch ein neues Modell zur Validierung und Anerkennung von Fortschritten zu den Zielen
  • Verbessertes Zielsetzungs-Framework durch die Fokussierung auf zeitnahe Emissionsreduktion im Rahmen von Scope-3 Emissionen, aktualisierte Benchmarks sowie mehr Flexibilität bei der Zielsetzung durch verhältnismäßige Zielgrenzen 

Bis 2026 sollen Unternehmen weiterhin Ziele nach der aktuellen Version des Corporate Net-Zero Standard (V1.2) entwickeln. Es ist beabsichtigt, dass ab 2027 die neue Version des Standards verwendet wird, um Ziele festzulegen.

In der neuen Version des Net-Zero Standards schlägt die SBTi einige Veränderungen des bisherigen Prozesses vor. Mit der neuen Vorgehensweise sollen die Entwicklung und Kommunikation von SBTs transparenter gestaltet, und Verfahrensprozesse optimiert werden. Im Folgenden möchten wir auf die wichtigsten vorgeschlagenen Neuerungen in diesem Prozess eingehen.

1. Unternehmensverpflichtung zu Netto-Null

​Die neue Version des Standards sieht vor, dass Unternehmen sich zunächst öffentlich zum Netto-Null-Ziel verpflichten. Dabei ist es entscheidend, dass die Geschäftsführung diese Ziele unterstützt und das Unternehmen seine Ambitionen aktiv nach innen und außen kommuniziert. Die strategische Einbindung der Klimaziele in die übergeordnete Unternehmensstrategie des Unternehmens ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Klimaziele effektiv umgesetzt und erreicht werden.

Zudem schlägt die SBTi vor – ähnlich wie der ESRS-Standard –, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Verpflichtung einen detaillierten Übergangsplan entwickeln müssen, in dem unter anderem die notwendigen Maßnahmen und Ressourcen aufgeführt werden, um die Netto-Null-Ziele zu erreichen.

2. Analyse der eigenen Leistung im Ziel-Basisjahr

Im zweiten Schritt sollen Unternehmen zunächst ein klares Verständnis über ihre bereits erbrachten Leistungen der Emissionsreduktion im vorgesehenen Ziel-Basisjahr entwickeln. Darunter fällt die bisherige Vorgehensweise zur Ermittlung von unternehmensinternen Treibhausgasen, sowie der anschließende Umgang mit diesen Emissionen. Ein klares Verständnis über den Status quo hilft, mit dem anschließenden Zielsetzungsprozess effektiv die Lücken zu einem Netto-Null Ziel zu schließen.  Die Ermittlung der Treibhausgasbilanzierung im Basisjahr und in den folgenden Jahren soll erwartungsgemäß nach dem „Greenhouse-Gas-Protokoll“ (GHG-Protokoll) erfolgen. Darüber hinaus gilt es, die Anwendbarkeit sektorspezifischer Anforderungen der SBTi für das eigene Unternehmen zu bestimmen. Ebenso müssen relevante Scope-3-Emissionsquellen in der Wertschöpfungskette identifiziert werden. Anhand eigens identifizierter Indikatoren können Unternehmen so ihre erbrachte Leistung im Ziel-Basisjahr bestimmen. 

3. Zielsetzung

Die tatsächliche Festlegung der Klimaziele erfolgt im dritten Schritt. Dabei ist es neben einem wissenschaftlich fundierten Ansatz zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen ebenso entscheidend, dass die Ziele konkret messbar und zeitlich klar definiert sind. Die Unternehmen können sich eines oder mehrere Ziele setzen, um im angegebenen Zeitrahmen Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

Um einen höheren Detailgrad bei der Zielsetzung zu erreichen, können Unternehmen ihre Klimaziele gezielt auf spezifische Unterkategorien der Emissionsquellen gemäß dem GHG-Protokoll ausrichten. Ein Beispiel hierfür ist eingekaufter Strom, welcher unter Scope-2 bilanziert wird. In dieser Kategorie können konkrete Ziele zur Emissionsreduktion beispielsweise durch Elektrifizierung von Prozessen oder dem Umstieg auf erneuerbare Energiequellen erzielt werden.

Ein zentraler Aspekt ist auch das Lieferkettenmanagement, da ein erheblicher Teil der Emissionen entlang der Wertschöpfungskette entsteht. Lieferanten sollten daher idealerweise aktiv in die Zielsetzung und -erreichung eingebunden werden, um gemeinsam Scope-3-Emissionen zu reduzieren. 

4. Bewertung und Kommunikation des Fortschritts

Kontinuierliches Monitoring und Reporting gewährleistet die Nachverfolgung der Fortschritte beim Erreichen der Ziele. Die Emissionsreduktionen sollten jährlich überprüft und sowohl intern als auch extern berichtet werden. Je nach unternehmensinternen Entwicklungen kann regelmäßig Bedarf an der Aktualisierung von Zielen bestehen, um langfristig Netto-Null Emissionen zu erreichen. Um ihre Ambitionen nachvollziehbar und glaubhaft darzustellen, sollten Unternehmen daher regelmäßig ihre Fortschritte kommunizieren.

Fazit 

Immer mehr Unternehmen nutzen die Ressourcen der SBTi, um ihre Treibhausgasemissionen im Ein​klang mit den Zielen des Pariser Abkommens zu reduzieren und aktiv zum Klimaschutz beizutragen.

Die Umsetzung von Klimazielen ist ein dynamischer Prozess, der eine enge Verknüpfung mit der Unternehmensstrategie und dem Stakeholder-Engagement erfordert. Unternehmen, die Klimaziele nach den Standards der SBTi aufstellen, um Berichtspflichten der CSRD zu erfüllen, oder die eigenen Ambitionen für den Klimaschutz umzusetzen, profitieren dabei von transparenter Kommunikation und regelmäßigem Monitoring ihrer Ziele. Damit leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern sichern sich auch langfristige Wettbewerbsfähigkeit.

Rödl & Partner unterstützt Unternehmen ganzheitlich bei der Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Klimastrategie – von der ersten Analyse bis zur praktischen Implementierung. Kommen Sie bei Rückfragen gerne auf uns zu!

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