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veröffentlicht am 23. November 2023
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)” ist ein wesentliches Förderprogramm, um die Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe zu steigern und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen.
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bildet die rechtliche Grundlage für einen bedeutenden Teil der EEW und beeinflusst damit maßgeblich die Bedingungen, unter denen diese Förderung gewährt wird. Zum 01.07.2023 ist eine novellierte Version der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft getreten, welche wesentliche Veränderungen mit sich gebracht hat.
Anträge, die nach der alten AGVO gestellt wurden, können nur noch bis zum 31.12.2023 bewilligt werden. In diesem Zusammenhang wurden zum 01.11.2023 aktualisierte Merk- und Informationsblätter der EEW-Förderung, insbesondere mit folgenden Auswirkungen, veröffentlicht.
Modul 4:
Modul 2 und Modul 4:
Die BAFA weist auf Ihrer Website ausdrücklich darauf hin, dass es bei Anträgen in den oben genannten Fördermodulen zu nachträglichen Änderungen kommen kann. Bei Förderanträgen, die noch in 2023 gestellt aber erst in 2024 bewilligt werden können, müssen ebenfalls die neuen AGVO-Regelungen berücksichtigt werden. Das bedeutet, es kann für diese Anträge zu Änderungen der Förderhöhe und ggf. sogar zu Ablehnungen kommen, wenn die Bedingungen der neuen AGVO nicht erfüllt werden.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu!
Naomi Mzyk
B.A. Management in Organic and Sustainability Business
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