Wird die EEG-Umlage abgeschafft? Eine Standortbestimmung

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​veröffentlicht am 11. November 2021

 

Mit Ausgang der Bundestagswahl am 26.09.2021 zeichnet sich eine neue Bundesregierung ab, die unter Führung der SPD mit den Stimmen der Grünen und der FDP gebildet wird. Die Parteien der „Ampelkoalition” befinden sich seit dem 22.10.2021 in Koalitionsverhandlungen. Im Bundestagswahlkampf haben die Parteien der Ampel unter anderem zur EEG-Umlage Stellung bezogen und teilweise eine Abschaffung der EEG-Umlage thematisiert. War die Senkung der Umlage von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom nur der Auftakt? Was kann nach jetzigem Stand erwartet werden.

Da die Koalitionsverhandlungen unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit ablaufen und bislang auch – was bemerkenswert ist – nur sehr wenige Informationen publik geworden sind, muss sich eine Prognose zur EEG-Umlage vor allem an den Wahlprogrammen von SPD, Grünen und der FDP, sowie an dem Sondierungspapier orientieren.

Die SPD will die EEG-Umlage in der bestehenden Form bis 2025 gänzlich abschaffen und mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung aus dem Bundeshaushalt gegenfinanzieren. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begründet dies damit, den Strompreis zu senken und damit einen Umstieg auf „sauberen Strom” attraktiver zu machen. Im Fokus steht dabei auch ein „Beitrag zur sozial gerechten Finanzierung der Energiewende”.

Die FDP spricht sich in ihrem Wahlprogramm ebenfalls klar für eine schrittweise Abschaffung der EEG-Umlage aus. Die FDP will „die Umlagen, Steuern und Abgaben auf Energie umfassend reformieren. Denn aktuell hat Deutschland die höchsten Strompreise Europas für nahezu alle Verbrauchergruppen. Dazu wollen wir die Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß senken. Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wollen wir schrittweise abschaffen, indem die Förderzusagen aus der Vergangenheit weitestgehend aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert und keine neuen Fördertatbestände geschaffen werden.”

Die Grünen gehen langfristig von einem Auslaufen der EEG-Umlage aus, sehen dies aber im Kontext einer grundlegenden Reform des Energierechts. Das EEG soll dafür „von einem Förder- zu einem Absicherungsinstrument des Erneuerbaren-Ausbaus” weiterentwickelt werden. Erste Wind- und große Solaranlagen benötigten bereits heute keine EEG-Zahlungen mehr. Außerdem gehe der Trend zu langfristigen Lieferverträgen zwischen Oköstromerzeugern und Verbrauchern. Zu einer zunächst von den Grünen angestrebten Senkung der EEG-Umlage soll ein sog. Energiegeld treten. Dieses soll an alle Bürger gezahlt werden, sich aus den Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis speisen und auf diese Weise klimafreundliches Verhalten belohnen.


In dem am 15.10. publik gewordenen Sondierungspapier der möglicherweise neuen Regierungskoalition heißt es hierzu: „Wir wollen das Brennstoffemissionshandelsgesetz und den europäischen Emissionshandel im Sinne des EU-Programms „Fit for 55” überarbeiten. Im Laufe der Legislaturperiode werden wir die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis so schnell wie möglich beenden. Damit senken wir die Stromkosten für private Haushalte und Betriebe. Im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien werden wir ein neues Strommarkt-Design erarbeiten.”


Neben den Wahlprogrammen und Sondierungsergebnisse der – mutmaßlichen – künftigen Regierungsparteien lohnt sich auch ein Blick in die Stellungnahmen von Verbänden und Thinktanks. Hervorzuheben ist dabei der einflussreiche Thinktank Agora Energiewende, der Experten aus Politik und Energieunternehmen zusammenbringt. Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende, war auch mit einem Impulsreferat auf dem Rödl & Partner Branchentreffen Erneuerbare Energien am 09.11.2021 in Nürnberg vertreten. 

Agora spricht sich für ein Finanzierungsmodell aus, bei dem zwischen einem ein EEG I für Bestandsanlagen und kostenintensivere Neuanlagen und ein EEG II für neue, kostengünstige Wind- und Solaranlagen unterschieden wird. Die Bestandsanlagen würden im Finanzierungssystem des EEG 2021 bleiben, das aufgrund der Bundeszuschüsse zur EEG-Umlage klar als Beihilfe einzuordnen sei. Die Absicherung kostengünstiger Neuanlagen könne dagegen in einem beihilfefreien EEG II erfolgen.

Was folgt daraus? Die Zeichen für eine baldige Abschaffung der EEG-Umlage stehen nicht schlecht. Die bereits vereinbarten EE-Einspeisetarife bestehen aber weiterhin. Wie diese Kosten bei einer Abschaffung der EEG-Umlage gedeckt werden sollen, wird noch ausgearbeitet werden müssen. Daher ist etwa zu erwarten, dass neue Strompreisbestandteile geschaffen werden, mit denen z.B. fossile Energieerzeuger oder der Verbrauch von konventionell erzeugtem Strom stärker an der Finanzierung der Erneuerbaren Energien beteiligt werden.

Mit Spannung darf daher der gerade in Verhandlung befindliche Koalitionsvertrag erwartet werden, der näheren Aufschluss über das Schicksal der EEG-Umlage ermöglichen wird. Wir bleiben an dem Thema dran – und werden Sie in künftigen Ausgaben unseres Energy+ -Kompasses auf dem aktuellen Stand halten.

 

 

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