Thailand: Überarbeitetes Einkommensteuergesetz

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veröffentlicht am 28. Februar 2017
 

​Thailand ist aufgrund seiner wirtschaftlichen Entwicklung, günstigen geographischen Lage und der im regionalen Vergleich relativ geringen Körperschaftsteuer ein interessanter Standort für deutsche Unternehmen in Südostasien. Bisher liegt Thailand bei der Einkommensbesteuerung von Privatpersonen jedoch am oberen Ende der Skala im Vergleich zu den anderen Ländern in der Region. 
 

 
Mit Beginn des Steuerjahres 2017 traten nun einige Änderungen des thailändischen Einkommensteuer­gesetzes in Kraft. Ziel der Änderungen ist, dass dem abschwächenden Wirtschaftswachstum im Land durch eine Steigerung des privaten Konsums aufgrund von Steuererleichterungen entgegengesteuert werden soll. So bleiben zwar die Steuersätze für Privatpersonen auf dem bisherigen Stand, die Struktur der Steuerklassen sowie Freibeträge und abzugsfähige Aufwendungen wurden aber angepasst. In dem folgenden Dokument sind die Einzelheiten der wichtigsten Änderungen des überarbeiteten Einkommensteuergesetzes zusammengefasst.    
 
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