Herausforderungen durch die E-Bilanz

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  • Die E-Bilanz führt bei Unternehmen zu technischen und inhaltlichen Herausforderungen; die erforderliche Umstellung eröffnet aber auch die Chance auf eine Effizienzsteigerung im Rechnungswesen und eine Optimierung betrieblicher Prozessabläufe.
  • Die E-Bilanz-Strategie sollte mit Blick auf zukünftige Betriebsprüfungen risikoorientiert gewählt werden.
 
Für das Veranlagungsjahr 2013 muss nun erstmalig der Jahresabschluss gemäß § 5b Abs. 1 S.1 EStG nach amtlich geforderten Datensatz an die Finanzverwaltung übermittelt werden, um die  gesetzlichen Pflichten zur E-Bilanz zu erfüllen. Besonders die sehr umfangreiche Gliederungstiefe der sog. Taxonomie, die die Inhalte des zu übertragenden Datensatzes definiert, löste von Anfang an starke Kritik von Unternehmen und Verbänden aus.
 
Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung zum einen der Anforderung der Finanzverwaltung gerecht zu werden, zum anderen ihre betrieblichen Prozesse für die Erfüllung dieser Plicht anzupassen. Eine vollständige Adaption der Taxonomie kann umfangreiche Veränderungen im bisherigen Kontenplan mit sich führen. Diese Änderungen können in modernen ERP-Systemen wiederum zu umfangreichen Anpassungen in den einzelnen Modulen (z.B. Controlling) führen. Dies ist meist mit erheblichen Kosten und Personaleinsatz verbunden.
 
Die Unternehmen stehen grundsätzlich vor zwei Überlegungen:
  • Fügt man sich der Anforderung der Finanzverwaltung und passt vorhandene Prozesse entsprechend an?

    oder

  • Fügt man sich nicht und nutzt die Möglichkeit der sog. Auffangpositionen unter Inkaufnahme eines größeren Betriebsprüfungsrisikos?
 
Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich die Ziele, die die Finanzverwaltung mit dem Projekt „E-Bilanz” verfolgt, vor Augen halten. Die E-Bilanz wurde im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes ins Leben gerufen. Auf Seiten der Finanzverwaltung sollen Kosten eingespart werden, was zum Abbau von Betriebsprüfungsstellen geführt hat. Daher möchte man „treffsicherer” die wirklich risikoreichen Steuerfälle ermitteln können, um hier zu größtmöglicher Ausbeute aus Finanzamtssicht in Form von Steuernachzahlungen zu gelangen.
Daher wird die Finanzverwaltung mit Hilfe der übermittelten Datensätze ein Risikomanagementsystem aufbauen, das gezielt durch maschinelle Analysen (z.B. Zeitreihenvergleiche oder Branchenvergleiche) ein Unternehmen einer Risikoklasse zuweist. Die jeweilige Risikoklasse hat zukünftig erhebliche Auswirkung auf die Häufigkeit und Intensität von anstehenden Betriebsprüfungen.
 
Der Aufbau einer belastbaren Datenbank wird sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen. Allerdings werden in einem ersten Schritt die Daten nach Auffälligkeiten analysiert. Eine großflächige Nutzung von Leerwerten (sog. NIL-Werte), Auffangpositionen und Sammelposten kann verstärkte Nachfragen seitens der Finanzverwaltung zur Folge haben bzw. in Betriebsprüfungen münden.
 
Daher ist die richtige Strategie hinsichtlich der E-Bilanz auch von der Unternehmensgröße abhängig. Sog. anschlussgeprüfte Unternehmen, also Unternehmen die einem regelmäßigen Betriebsprüfungsturnus unterliegen und auch hinsichtlich der Veranlagungsjahre lückenlos geprüft werden, können sicherlich ungefährdeter von der Möglichkeit der Auffangpositionen Gebrauch machen als kleinere Unternehmen. Bei den großen Unternehmen kommt der Betriebsprüfer sowieso ins Haus. Bei kleineren Unternehmen war es bis jetzt eher Zufall oder eine sehr große Auffälligkeit, die die Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich zog. Kleinen Unternehmen ist daher anzuraten, die Maximalstrategie zu wählen und sich den Anforderungen der Finanzverwaltung zu ergeben, wohingegen große Unternehmen sicherlich eher zur Minimalstrategie greifen können.
 
Der goldene Weg ist sicherlich immer aus Unternehmersicht der Mittelweg, bei dem unternehmensspezifisch entschieden werden kann, in welchen Bilanz- und GuV-Positionen man durch eine Anpassung an die Taxonomie verstärkte Rückfragen von Seiten der Finanzverwaltung vermeiden kann.
 
Als Unternehmer sollte man sich vor diesem Hintergrund eine ganz andere Frage stellen: Macht vielleicht eine eigenständige Steuerbilanz Sinn?

Durch eine eigenständige Steuerbilanz kann man die Anforderungen der E-Bilanz leichter erfüllen, da diese losgelöst von den übrigen Modulen des Rechnungswesens dargestellt werden kann.
 
zuletzt aktualisiert am 25.10.2013

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