Wirtschaftliche Stabilisierung: Steuerliche Entlastung für Unternehmen während der Covid-19 Epidemie

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​veröffentlicht am 18. Februar 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Die chinesische staatliche Steuer­ver­waltung und lokale Regierungen haben zahlreiche Maß­nahmen veröffentlicht, um die Wirtschaft zu stabili­sieren und die negativen Aus­wirkungen der Epidemie auf die Unter­nehmen zu lindern.

 

Steuerliche Sonderregelungen

 

Mehrwertsteuer (Value Added Tax – VAT)

VAT-Befreiung:

  • Einkünfte aus dem Transport wichtiger Schutz- und Kontrollausrüstung
  • Einkünfte aus der Erbringung öffentlicher Transportleistungen, Alltagsdiensten und Kurier­diensten für lebensnotwendige Materialien
  • Sachspenden zur Prävention und Kontrolle der Epidemie

 

 

Körperschaftssteuer (Corporate Income Tax – CIT)

Vollabschreibung bzw. vollständige Abzugsfähigkeit bei der Ertragsteuer:

  • Ausrüstungsgegenstände, die zur Erhöhung der Herstellungs­kapazitäten wichtiger Schutzmaterialien für die Prävention und Kontrolle der Epidemie angeschafft wurden;
  • Geld- und Sachspenden von Unternehmen an qualifi­zierte soziale Organisationen oder Regierungsstellen zum Zwecke der Prävention und Kontrolle der Epidemie;
  • Warenspenden von Unternehmen direkt an Krankenhäuser, die für die Prävention und Kontrolle der Epidemie verantwortlich sind.

 

Verlustvortrag

  • Der Verlustvortrags­zeitraum für Unternehmen in den von der Epidemie besonders betroffenen Branchen, wird von fünf auf acht Jahre verlängert

 

Persönliche Einkommensteuer (Individual Income Tax - IIT)

IIT-Befreiung

 

Grundsätzlich sind mit Blick auf die steuerlichen Sonderreglungen zur Prävention und Kontrolle der Epidemie folgende Punkte zu beachten:

  • Unternehmen, die gemäß den oben dargestellten Steuer­präferenzen anspruchsberechtigt sind, müssen ent­sprechende Nachweise, wie Quittungen und gültige Rech­nungen vorhalten.
  • Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Sonderregelungen und den allgemeinen Verfahrensvorschriften sind Details zu beachten, die einer einzelfall­spezifischen Betrachtung bedürfen. 

  

Lokale Sonderregelungen in Shanghai

Neben den staatlichen Steuervergünstigungen werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Shanghai durch die Stadtregierung zusätzlich unterstützt.

 

​Mietbefreiung

  • KMUs, die bestimmte Kriterien erfüllen und ge­werblich genutzte Immobilien von Staats­unter­nehmen in Shanghai anmieten, werden im Februar und März 2020 von der Miete befreit.

 

​Unterstützung bei der Finanzierung

  • ​Geschäftsbanken werden angehalten, mehr Kredite an KMUs die besonders von der Epidemie betroffen sind zu gewähren. Der normale Zinssatz wird während der Zeit der Epidemie-Bekämpfung um ein Viertel gesenkt wird.
  • Für Unternehmen, deren Cashflow durch die Epi­demie stark beeinträchtigt ist, kann der Tilgungs­zeitraum für Kredite verlängert oder eine Tilgungs­aussetzung gewährt werden.

​ 

Sozialversicherung

  • Arbeitgeber, die bestimmte Kriterien erfüllen und im Jahr 2020 keine bzw. nur im begrenzten Maße Entlassung vornehmen, erhalten 50 Prozent der Arbeitslosenversicherung, die sie für 2019 tatsächlich abgeführt haben, zurückerstattet.
  • ​Die Anpassung der jährlichen Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung wird von ursprünglich April auf Juli 2020 verschoben. Da die jährliche Anpassung i.d.R. eine höhere Bemessungsgrundlage zur Folge hat, werden Unternehmen zusätzlich entlastet. Für besonders stark von der Epidemie betroffene Unternehmen ist eine Verschiebung der regulär abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge möglich. 
  • ​Von Februar bis Dezember 2020 wird der Arbeit­geber­anteil zur Krankenversicherung um 0,5 Prozent gesenkt.

 

Die oben genannten Maß­nahmen zielen darauf ab, besonders von der Epidemie betroffene Unternehmen und Branchen zu entlasten. Da der Geltungsbereich der Maßnahmen derzeit stark begrenzt ist, gehen wir davon aus, dass diese weiter konkretisiert und spezifiziert werden und weitere Maßnahmen zur Ent­lastung veröffent­licht werden.

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