Kroatien: Neue Wirtschaftsmaßnahmen wegen des Coronavirus

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veröffentlicht am 20. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Ein neues Maßnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft wurde gestern in der kroatischen Regierung besprochen und soll ab dem 6. April 2020 gelten.

 

Laut dem Maßnahmenpaket für April, das angesichts der speziellen, durch Covid-19 verursachten Bedingungen Arbeitsplätze erhalten soll, wird die Regierung im Rahmen des bestehenden Mindestlohnsystems, das von 65.000 Unternehmen für 400.000 Arbeitnehmer genutzt wird, im April und Mai das Nettomindestgehalt pro Arbeitnehmer von 3.250 HRK auf 4.000 HRK erhöhen. Der Staat wird ebenfalls Beiträge i.H.v. ca. 1.460 HRK für ein Nettomindestgehalt von 4.000 HRK übernehmen.  Insgesamt wird der Staat  5.460 HRK pro Arbeitnehmer zahlen. In April, Mai und März wird der Staat für die Maßnahme 8,5 Milliarden HRK aufwenden. Diesen Zuschuss können nur Arbeitgeber erhalten, die Mitarbeiter auf der Grundlage von Arbeitsverträgen weiterbeschäftigen werden.
 
Die zweite Maßnahme ist für Unternehmen bestimmt, die ihre Geschäftstätigkeit entweder nicht ausüben können oder welchen dies nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist. Sie werden teilweise oder vollständig von ihren Steuerverbindlichkeiten für April, Mai und Juni befreit, nämlich von der Zahlung von Ertragsteuer, Einkommen-/Körperschaftsteuer und Beiträgen.
 
Unternehmen, deren Einkünfte um 20 bis 50 Prozent zurückgegangen sind, werden für einen Zeitraum von 24 Monaten zinslos Stundung und Ratenzahlung in Anspruch nehmen können. Unternehmen, deren Einkünfte um weniger als 20% gesunken sind, sind nach Aussage des Premierministers stabil genug, um die Krise zu überstehen. Unternehmen, die einen Umsatz von weniger als 7,5 Millionen HRK erzielen, d.h. 93 Prozent aller Unternehmen in Kroatien, und deren Einkünfte um mehr als 50 Prozent zurückgegangen sind, werden vollständig von den Steuerverbindlichkeiten, wie Ertragsteuer, Einkommen-/Körperschaftsteuer und der Beitragszahlungspflicht befreit sein.
   
Unternehmen, die einen Umsatz von über 7,5 Millionen HRK erzielen, d.h. die 7 Prozent der Großunternehmen, werden von ihren Steuerverbindlichkeiten proportional zu dem Rückgang ihrer Einkünfte in April, Mai und Juni befreit werden. Wenn die Einkünfte um 20 bis 50 Prozent zurückgegangen sind, können Stundung und zinslose Ratenzahlung in Anspruch genommen werden; Unternehmen, deren Einkünfte um 50 bis 100 Prozent zurück­gegangen sind, werden einen proportionalen Betrag zahlen, und Unternehmen, deren Einkünfte um 75 Prozent gesunken sind, werden nur 25 Prozent ihrer Steuerverbindlichkeiten zahlen.
 
Die dritte Maßnahme betrifft Umsatzsteuerzahlungen: es wird möglich sein, wie es jetzt für kleine Unternehmen gilt, solche Zahlungen zu verschieben, bis die ausgestellten Rechnungen bezahlt sind. Die Frist für die Vorlage der Jahresabschlüsse für 2019 wird bis zum 30. Juni diesen Jahres verlängert und Unternehmen sind von der Zahlung der Gebühr für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses an die Finanzbehörde befreit.
  
Im Landwirtschaftssektor werden in den öffentlichen Vergabeverfahren einheimische Erzeuger begünstigt werden; es ist geplant, dass wenigstens 60 Prozent der landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittel in Kroatien hergestellt werden. Die Nothilfe wird auch kleine Molkereien erfassen, deren gesamte Überschüsse aufgekauft werden.
  
Die Regierung hatte die ersten Hilfsmaßnahmen für die infolge des Ausbruchs der Coronavirus-Epidemie angeschlagene Wirtschaft auf ihrer Sitzung am 17. März verabschiedet. Das Paket im Wert von 30 Milliarden HRK (4 Mrd. Euro) umfasste 63 Maßnahmen zugunsten derjenigen, die die Folgen der Krise bereits verspürten oder noch verspüren würden.  Nach Inkrafttreten der Änderungen soll der Minister die Art und Weise der Umsetzung im Wege der Verordnung festlegen.

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Radu-Dragos Dobrescu

Diplom-Kaufmann, MBA, Auditor, Tax Consultant, CPA (Rumänien)

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