Von freiwillig zu verpflichtend: Ausländische Arbeitnehmer unterliegen jetzt der chinesischen Sozialversicherung in Shanghai

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veröffentlicht am 11. August 2021 | Lesedauer: ca. 1 Minute
 
Seit 2011 schreibt eine staatliche Verordnung (die Vorläufigen Maßnahmen für die Teilnahme von in China beschäftigten Ausländern an der Sozialversicherung) vor, dass alle ausländischen Arbeitnehmer, die legal bei Unternehmen in China beschäftigt sind, an den chinesischen gesetzlichen Sozialversicherungen teilnehmen müssen (einschließlich Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Mutterschaftsversicherung, im Folgenden zusammenfassend als „5 Sozialversicherungen" bezeichnet).

  

    

Unter Bezugnahme auf ein lokales Rundschreiben, Hu Ren She Yang Fa [2009] Nr. 38 (im Folgenden als „das Rundschreiben" bezeichnet), das den ausländischen Arbeitnehmern die freiwillige Teilnahme an chinesischen Sozialversicherungen erlaubt, ist eine solche Sozialversicherungsbeteiligung ausländischer Arbeitnehmer in Shanghai nicht zwingend umgesetzt worden.

 

Es ist zu beachten, dass das Rundschreiben am 15. August 2021 ausläuft, wonach ausländische Arbeitnehmer, die rechtmäßig in einem Unternehmen in Shanghai beschäftigt sind, verpflichtet sind, sich an den chinesischen gesetzlichen Sozialversicherungen zu beteiligen. Es ist noch unklar, ob rückwirkende Beiträge verlangt werden, wenn in Shanghai keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.

 

Die aktuellen Beitragssätze der 5 Sozialversicherungen in Shanghai lauten wie folgt:

 

SozialversicherungRentenKrankheitArbeits-unfallArbeits-losigkeitMutterschaft
Arbeitgeber16%9,5%0,16%-1,52%0,5%1,00%
Arbeitnehmer8%2%N/A0,5%N/A

* Die Untergrenze der Berechnungsgrundlage beträgt 5.975 CNY/Monat und, die Obergrenze der Berechnungsgrundlage beträgt CNY 31.014/Monat.

 

Weiterhin ist es für deutsche Arbeitnehmer möglich, die im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben, auf Antrag mit einer bestimmten Bescheinigung der deutschen Sozialversicherungsbehörde von der Zahlung der chinesischen Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit werden. Der erste Freistellungszeitraum kann maximal 60 Monate betragen und kann nach Genehmigung auf insgesamt 96 Monate verlängert werden.

 

Wir werden die weiteren praktischen Regeln verfolgen, die von den zuständigen Behörden in Shanghai erlassen werden,  insbesondere in Bezug auf ob rückwirkende Beiträge verlangt werden, sowie mögliche neue Regeln oder Praktiken, die von anderen Provinzen wie Jiangsu und Zhejiang eingeführt werden. Obwohl es bisher keine Nachrichten zu diesem Thema aus anderen Provinzen als Shanghai gibt, könnte es ein Hinweis darauf sein, dass die lokalen Behörden in anderen Gebieten die derzeitige Praxis ebenfalls nicht verlängern werden, wenn die lokalen Behörden in Shanghai das Auslaufen des Rundschreibens als Auslöser nehmen, um die Erhebung der verpflichtenden Sozialversicherungen von Ausländern zu beginnen. Für ausländische Arbeitnehmer in Shanghai ist es jetzt an der Zeit, ihren Sozialversicherungsstatus zu überprüfen und sich rechtzeitig mit der lokalen Sozialversicherungsbehörde in Verbindung zu setzen, und zwar nicht nur in Bezug auf den Beginn der Beitragszahlung, sondern auch in Bezug auf die möglichen Befreiungen für deutsche Arbeitnehmer, da die verschiedenen Bezirke Shanghais unterschiedliche Praktiken haben können.

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