Erhebung der Sozialversicherung: Neue Aufgabe für chinesische Steuerbehörden

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veröffentlicht am 24. November 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Ende Oktober gaben die Behörden in Großstädten und Provinzen wie Peking, Shanghai, Shenzhen, Shandong, Shanxi, Hunan und Sichuan offiziell bekannt, dass die Erhebung der chinesischen Sozialversicherungsbeiträge ab November 2020 von den Steuerbehörden übernommen wird (im Folgenden als „die Übergabe der Er­hebung” bezeichnet).

  

  
  
Die Übergabe der Erhebung war für 2019 geplant und sollte vor Ende 2020 in die Tat umgesetzt werden. Nach der Übergabe soll die Sozialversicherungsbehörde immer noch für die Überprüfung und Bestimmung der Beitragsstufe verantwortlich sein. Sie muss aber die Daten zum Zweck der Erhebung an die Steuerbehörde weiterleiten. Die Arbeitgeber sollen dann die bestätigten Sozialbeiträge auf das Bankkonto für Steuer­zahlungen überweisen. Diese Sozialbeiträge enthalten den Anteil des Arbeitnehmers, der von deren monatlichen Löhnen einzubehalten ist, und den Anteil des Arbeitgebers, der vom Arbeitgeber gezahlt wird.

 

Gemäß der entsprechenden Vorschriften über die Berechnung der Sozialversicherung sind Sozialversicher­ungs­beiträge durch festgelegte Beitragssätze und Berechnungsgrundlagen bedingt. Die Berechnungsgrundlage sollte auf Grund der durchschnittlichen monatlichen Löhne des letzten Kalenderjahres ermittelt werden. Die Ober- und Untergrenze der Berechnungsgrundlage werden jährlich aktualisiert und für solche Arbeitnehmer angewendet, deren tatsächliche Durchschnittsgehälter über der Obergrenze oder unter der Untergrenze liegen.

 

Mit dem automatischen Informationsaustausch, der durch das neue System realisiert  werden kann, kann die Steuerbehörde jederzeit Zugang zu den bestätigten Sozialbeiträgen erhalten. Das kann den Datenvergleich zwischen der Berechnungsgrundlage und der Besteuerungsgrundlage der Monatslöhne des letzten Jahres erleichtern. Wenn beim Datenvergleich eine große Differenz entdeckt wird, bekommt die Steuerbehörde sofort eine Warnung, die zu weiteren Untersuchungen bei Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuererklärungen führen könnte.

 

Vor der Übergabe der Erhebung war bekannt, dass einige Unternehmen aus Kostenersparnisgründen die Sozialversicherungsbeiträge nach der Untergrenze der lokalen Berechnungsgrundlage statt nach den tatsächlichen Löhnen der Mitarbeiter berechnet und gezahlt haben. Obwohl diese Praxis die Vorschriften verletzt hat, löste diese in der Regel keine direkte Untersuchung der Sozialversicherungsbehörde aus. Der Grund lag wahrscheinlich darin, dass die Sozialversicherungsbehörde oft nicht über Lohninformationen aus erster Hand verfügt hat.

 

Nach der Übergabe der Erhebung und dem kommenden Datenvergleich wird es die bisherige Tolerant in der Praxis nicht mehr geben. Es ist empfohlen, dass Unternehmen ihre Sozialversicherungsbeiträge ab der Übergabe in voller Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften berechnen sollten.  Falls in der Vergangenheit zu geringe Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden sind, ist es unseres Erachtens mit keinem erheblichen Risiko zu rechnen, dass die Steuerbehörde eine Nachzahlung der vorher unterbezahlten Sozialversicherungsbeiträge verlangen würde, da zahlreiche Unternehmen die gleichen Probleme haben.

 

In der Bekanntmachung über die Erhebung werden keine Strafregeln erwähnt. Aus rechtlicher Sicht ist es unwahrscheinlich, dass eine Unterbezahlung der Sozialversicherung als Steuerhinterziehung betrachtet und bestraft wird. Vor allem angesichts der Tatsache, dass die Sozialversicherungsbehörde nach wie vor für die Überprüfung und Bestimmung der Beitragsstufe der jeweiligen Unternehmen zuständig ist, übernehmen die Steuerbehörden zurzeit lediglich die Funktionen der Erhebung und des Informationsaustauschs. Die lokale Sozialversicherungsbehörde ist möglicherweise immer noch für Verwaltungssachverhalte zuständig, z.B. für die Beilegung von Streitigkeiten und die Verhängung von Strafen.

 

In der Praxis gibt es Unternehmen, die ihre Steuererklärungen selbst erledigen, und die Sozialversicherungs­zahlungen an qualifizierte HR-Agenten wie FESCO outsourcen. Bei der Durchführung der Erhebung wird noch beobachtet werden müssen, wie diese Praxis beeinflusst wird, wenn Sozialversicherungs- und Steuerzahlungen eines Unternehmens von zwei verschiedenen Parteien vorgenommen werden.

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Monica Chen

Tax Consultant (China)

Associate Partner

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