Update Einreisebestimmungen und Abschaffung des PU-Letters in China

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veröffentlicht am 9. Juni 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten


China ist dafür bekannt, scheinbar unvereinbare Gegensätze auf eine ganz eigene Art und Weise in Einklang bringen zu wollen. Ein hochaktuelles Beispiel zeigt sich an der nach wie vor verfolgten Null-Covid-Politik. Auf der einen Seite stehen harte Maßnahmen wie Massentests, Quarantäne und flächendeckende Lockdowns (wie beispielsweise der aktuelle Fall in Shanghai), und auf der anderen Seite nahezu unbemerkte Lockerungen bei nationalen und internationalen Reisen.



Erstere haben in jüngster Vergangenheit aufgrund der globalen Auswirkungen die Schlagzeilen dominiert, Letzteren wurde dagegen wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Daher möchten wir an dieser Stelle kurz darstellen, was sich in den letzten Wochen mit Blick auf eine mögliche Öffnung Chinas während der Pandemie getan hat.

Anerkennung ausländischer Impfstoffe und Änderung bei zugelassenen Tests

Bereits mit Wirkung zum 28. März 2022 hatte die Volksrepublik einige wichtige Änderungen hinsichtlich anerkannter Impfstoffe für SARS-CoV-2 sowie erforderlicher Testverfahren für die Einreise eingeführt. Folgende Impfstoffe werden nunmehr anerkannt:

​ Stoff-Indikationsgruppe
​Bezeichnung
​Unternehmen
​Anzahl der Impfungen
​ Inaktivierter 
 Ganzvirusimpfstoff

Inactivated COVID-19 Vaccine 
(Vero Cell)
Sinopharm
​2 Dosen
   CoronaVac
​Sinovac
​2 Dosen
 Vektor-Impfstoff


​Vaxzevria
​AstraZeneca
​* 2 Dosen
   ​Janssen
​Janssen-Cilag
​1 Dosis + 1 Booster
​   Ad5-nCoV
​Cansino
​1 Dosis
 ​mRnA-Impfstoff

​Comirnaty
​BioNTech/Pfizer
​2 Dosen
   Spikevax​​Moderna
​2 Dosen
Quelle: Website der chinesischen Botschaft in Deutschland

Zwischen dem Tag des Erhalts der zweiten Dosis und dem Reisedatum müssen mindestens 14 Tage liegen. Im Falle einer Booster-Impfung gelten keine zeitlichen Abstandsregelungen.

Ebenfalls mit Wirkung zum 28. März 2022 müssen für Reisen von Deutschland nach China zwei negative PCR-Testergebnisse (statt vorher jeweils ein negativer PCR- und IgM-Test) und ein negatives Antigen-Testergebnis vorgelegt werden. Anerkannt werden nur PCR-Testergebnisse, die innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt wurden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden und der Antigentest maximal 12 Stunden vor der geplanten Abflugzeit zurückliegen. 

Personen ohne die erforderlichen Impfungen müssen unverändert negative Testberichte eines IgM-Tests (48 Stunden), PCR-Tests (24 Stunden) sowie Antigentests (12 Stunden) nachweisen.

Für einige andere Länder wie die USA, das Vereinigte Königreich, Spanien, Italien, Frankreich, Polen, Irland, Dänemark, Brasilienwurden ähnliche Lockerungen von den dortigen Auslandsvertretungen bekanntgegeben.

Abschaffung des Erfordernisses eines „PU-Letters“ für Arbeits- und Angehörigenvisum

Die wohl bedeutsamste Änderung stellt die dem Anschein nach eingeführte Abschaffung des Erfordernisses des sogenannten „PU-Schreibens“ für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis dar. Aus unterschiedlichen Quellen sowie unserer eigenen Erfahrung in aktuellen Mandaten können wir mit einiger Wahrscheinlichkeit sagen, dass dieses bislang geforderte, offizielle Einladungsschreiben zukünftig für die Visakategorien Z (Arbeitsvisum), Q (Visum für ausländische Familienangehörige chinesischer Staatsangehöriger oder Ausländer mit Daueraufenthaltserlaubnis) und S (Visum für Familienangehörige von in China arbeitenden Ausländern) abgeschafft wird. Zwar gibt es bislang noch keine landesweit geltende Mitteilung der nationalen Immigrationsbehörde, jedoch wurde uns auf eigene Nachfrage bei unterschiedlichen lokalen Behörden diese wichtige Änderung bestätigt. Andere Visumskategorien (wie etwa Geschäfts- oder Touristenvisa) sind dem Vernehmen nach (noch) nicht von dieser Neuregelung erfasst.

Ende Mai dieses Jahres hatte die Shanghaier Regierung im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets unter anderem angekündigt, ausländischen Arbeitnehmern von ausländisch investierten Unternehmen sowie deren Familienangehörigen die Beantragung von PU-Schreiben sowie Einreiseverfahren zu erleichtern. Es kann vermutet werden, dass dies in einem gewissen Zusammenhang zu den neuen Einreiseregelungen steht. Dadurch wird eines der größten Hindernisse beseitigt, die seit Ausbruch der Coronapandemie ausländisch-investierten Unternehmen die Entsendung von Fachkräften in die Volksrepublik erheblich erschwert haben. Das Verfahren zur Erteilung eines PU-Schreibens zog sich auf mehrere Monate hin und wurde lokal sehr unterschiedlich gehandhabt. Vielfach waren die Erfolgsaussichten, dass auch Familienangehörige von dem PU Letter eines ausländischen Arbeitnehmers umfasst wurden, eher gering. 

Abbau inländischer Reisebeschränkungen

Schließlich können wir auch bei inländischen Reisen einige positive Entwicklungen beobachten. So hat Chinas Staatsrat am 5. Juni 2022 in einer Pressekonferenz mit klaren Worten sämtliche Provinzen, Städte und Gemeinden dazu aufgefordert, für den inländischen Personenverkehr keine zusätzlichen Hürden als die gesetzlich auf zentralstaatlicher Ebene vorgeschriebenen aufzustellen. Dies betrifft vor allem oft zu beobachtende Maßnahmen wie 

  • Personen aus Gebieten mit niedriger Risikostufe die Anreise zu verweigern oder zur Quarantäne aufzufordern;
  • Quarantänezeiten in Gebieten mit mittlerer oder hoher Risikostufe über das gesetzlich zulässige Maß hinaus zu verlängern;
  • Personen aus Hochrisikogruppen längere Beobachtungszeiträume aufzuerlegen;
  • Zusätzliche Kontrollen/Barrieren für Personen zu errichten, die die gesetzlichen Covid-Gesundheitsanforderungen erfüllen.

Dies ist ein deutliches Signal, ausufernden Auslegungen nationaler Vorschriften einen Riegel vorzuschieben. Fraglich bleibt jedoch, wie diese Vorgaben praktisch umgesetzt werden sollen. Es ist momentan nicht ersichtlich, dass es kurzfristig zu einer Vereinheitlichung der Präventions- und Kontrollmaßnahmen im gesamten Land kommen wird. Wir werden die Entwicklungen weiter genau beobachten und rechtzeitig über Änderungen informieren.
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