China: Wichtige Änderungen bei der IIT-Jahressteuererklärung für ausländische Einkünfte

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 12. März 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

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Nach fünf Jahren der Erforschung und Optimierung hat die staatliche Steuerver­​wal­​tung Chinas („SAT“) kürzlich das Zirkular Nr. 57 „Verwaltungsmaßnahmen zur IIT-Jahressteuererklärung für Einkünften aus verschiedenen Quellen“ herausgegeben. Die Maßnahmen treten ab dem Geschäftsjahr 2024 in Kraft und gelten als langfristige Richtlinie für die IIT-Jahressteuererklärung.



„Highlight“: Einkünfte aus ausländischen Quellen

Bereits im Jahr 2020 hat die SAT besondere Verwaltungsmaßnahmen zur Regelung der IIT-Erklärung für Einkünfte aus ausländischen Quellen von Steueransässigen in China veröffentlicht. In den Maßnahmen wird nun erstmals betont, das Einkommen aus ausländischen Quellen in der IIT-Jahressteuererklärung einbezogen werden. Dies unterstreicht Chinas Engagement für die Besteuerung von Auslandseinkommen seit dem Beitritt zum Common Reporting Standard (CRS) im Jahr 2015.

Verlängerung der IIT-Jahressteuererklärungsfrist

Zum ersten Mal wird mit den Maßnahmen eine Verlängerungsmöglichkeit für die Abgabe der Einkommen­​steuer­​erklärung eingeführt. Dies ist ein bedeutender Schritt, der vorrangig der Steuererklärung von Einkünften aus ausländischen Quellen dienen könnte. 

Ein in China ansässiger Steuerpflichtiger (natürliche Person), der Einkünfte aus Deutschland bezieht und dort der Einkommensteuer unterliegt, kann die in Deutschland gezahlte Steuer auf die in China zu zahlende Einkommensteuer anrechnen. Da die deutsche Steuererklärung oft erst ein oder zwei Jahre nach dem Steuerjahr fertiggestellt wird, hat der Steuerpflichtige zwei Optionen:
  • ​​Der Steuerpflichtige kann eine Verlängerung der IIT-Jahressteuererklärung gemäß den neuen Maßnahmen beantragen. Die genaue Dauer der Verlängerung muss jedoch noch bestätigt werden; oder 
  • Der Steuerpflichtige kann die IIT-Jahressteuererklärung rechtzeitig einreichen und nach Erhalt der deutschen Steuerbescheinigung, spätestens fünf Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr, die Steuergutschrift rückwirkend beantragen.​

Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in China

Steueransässige Einzelpersonen ohne Wohnsitz in China sollten zunächst prüfen, ob für sie die sogenannte „Sechsjahresregel“​ gilt. Diese Regel hilft dabei, den Umfang der Steuererklärung für Einkünfte außerhalb Chinas zu bestimmen.

Doppelbeschäftigung und Steuerabkommen

Ansässige Steuerzahler mit einer Doppelbeschäftigung müssen ihre Gehaltseinkommen sowie Reisebelege für die Ein- und Ausreise nach bzw. aus China ordnen. Zudem sollten sie die Anwendbarkeit von Vorteilen aus Steuerabkommen prüfen und die richtige Berechnungsformel für die IIT-Jahressteuererklärung auswählen.

Verlängerungsfrist der Steuererklärung

Wenn ein Steuerzahler eine Verlängerungsfrist für die IIT-Jahressteuererklärung gemäß den Maßnahmen beantragt, muss er zunächst vorläufige Steuern zahlen. Dieser Steuerbetrag sollte entweder der in vorheriger Jahressteuererklärung tatsächlich gezahlten Steuern entsprechen oder von der Steuerbehörde festgelegt werden. Danach kann der Steuerzahler die IIT-Jahressteuererklärung innerhalb der genehmigten Verlängerungsfrist abschließen.

Überprüfung und Verwaltung von Steuerunterlage

Steuerzahler und Withholding-Agents, die mit der IIT-Jahressteuererklärung beauftragt sind, müssen bestimmte Dokumente aufbewahren. Dazu gehören Dokumente zu: 
  • Jährliches Gesamteinkommen 
  • Verschiedene Abzüge gegen das steuerbare Einkommen 
  • Steueranreize 
Diese Dokumente müssen für fünf Jahre ab dem Ende der IIT-Jahressteuererklärung aufbewahrt werden.

Intensivierte Steuererhebung

Es ist zu beobachten, dass die chinesischen Steuerbehörden die Erhebung und Verwaltung der Einkommen­steuer für gebietsansässige Steuerpflichtige erheblich intensiviert hat.  Die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften für Steuerpflichtige und ihre Withholding-Agents sind stark gestiegen, insbesondere für Steuerpflichtige mit Einkünften aus ausländischen Quellen. 
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Es ist daher umso wichtiger, sowohl regulatorische als auch praktische Aspekte noch stärker in den Fokus zu nehmen und zu beachten. Dazu gehören die grenzüberschreitende Steuerplanung sowie die Risikobewertung im Vorfeld sowie Maßnahmen zur Risikominimierung und -vermeidung.​​
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