„Die Bedeutung der Familienunternehmen ernst nehmen”: Podiumsdiskussion zur Erbschaftsteuer 2016

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Aktueller hätte das Thema der Veranstaltung „Erbschaftsteuer 2016 – Zukunft der Unternehmernachfolge” am 13. Juli 2015 im Stammhaus Nürnberg nicht sein können: Erst am 8. Juli 2015 hatte sich die Große Koalition auf einen Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 einigen können, und bereits 5 Tage später diskutierten Mandanten und interessierte Unternehmer im Stammhaus von Rödl & Partner in Nürnberg mit hochkarätigen Experten über die geplanten Neuregelungen für Betriebsvermögen. 

 
Dr. Hans Weggenmann, Geschäftsführender Partner und Moderator der Diskussion, begrüßte die mitwirkenden Gäste Frau Gerlinde Wanke, Leiterin der Steuerabteilung der Nürnberger Versicherung  und Vorsitzende des Steuerausschusses des DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. sowie Herrn Ministerialrat Karlheinz Konrad, Referatsleiter Erbschaftsteuer im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen (in nicht-amtlicher Funktion). 
 
Teilnehmer und Diskutanten wurden durch einen Impulsvortrag und Info-Statements von Frau Elke Volland, Associate Partnerin und Leiterin der steuerlichen Nachfolgeberatung bei Rödl & Partner, mit den geplanten Neuregelungen vertraut gemacht. Anschließend befasste sich die Podiumsdiskussion mit den Themen, die Unternehmern und ihren Nachfolgern auf den Nägeln brennen:
  • Wie wird in Zukunft das begünstigte Vermögen abgegrenzt und was bedeutet die Neudefinition für die Unternehmen?
  • Wird die notwendige Vermögensausstattung und Eigenkapitalbasis der Unternehmen berücksichtigt?
  • Welche Rolle spielt eine besondere Familienprägung für eine zukünftige Erbschaftsteuerbegünstigung?
  • Wie werden große Unternehmen abgegrenzt und zukünftig noch begünstigt?
  • Was bedeutet die vieldiskutierte „Bedürfnisprüfung” für die Unternehmensnachfolge und kann das sog. Abschmelzmodell eine Alternative für die Begünstigung sein?
 
Familienunternehmen leisten in Deutschland einen entscheidenden Beitrag zu Wohlstand, Arbeitsplätzen, Stabilität und nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung. Würde diese Funktion ernst genommen, müsste familiengeprägten Unternehmen eine besondere Entlastung bei der Erbschaftsteuer zukommen – dieser Auffassung war nicht nur Karlheinz Konrad. Einig waren sich die Diskutanten auch hinsichtlich der Notwendigkeit, parallel zur Erbschaftsteuerreform eine Änderung der steuerlichen Unternehmensbewertung voranzutreiben, um die Ursachen für die derzeitige eklatante Überbewertung von Familienunternehmen schnellstmöglich zu beseitigen. Es bedarf noch einer Vielzahl an Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren, um aus dem jetzigen Regierungsentwurf ein Erbschaftsteuergesetz zu machen, das den berechtigten Interessen und Anliegen des deutschen Mittelstandes gerecht wird.
 
„Für eine Vielzahl von Unternehmen wird die Reform eine höhere Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge bringen. Auf jeden Fall werden Komplexität und Aufwand der Nachfolgeplanung, die Unsicherheit über die tatsächliche Erbschaftsteuerbelastung sowie die Streitanfälligkeit der Bewertung und der Erbschaftsteuerbegünstigung deutlich steigen. Daher ist allen Unternehmern zu raten, ihren Handlungsbedarf zu prüfen und für sinnvolle Übertragungen noch das aktuell gültige Erbschaftsteuerrecht zu nutzen”, lautet das Fazit von Prof. Dr. Christian Rödl.
 
Rödl & Partner wird das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv begleiten und sich bei Politik und Verbänden für eine Verbesserung zugunsten der Familienunternehmen einsetzen. 
 
Aktuelle Informationen zur Erbschaftsteuerreform sowie zu Neuigkeiten aus dem Gesetzgebungsverfahren finden Sie im Themenspecial Erbschaftsteuer
 
Sie möchten wissen, was die Erbschaftsteuerreform für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie Ihre Nachfolge gestalten können? Kontaktieren Sie unsere steuerlichen Berater in einer Niederlassung vor Ort oder unsere Nachfolgespezialisten. Wir freuen uns auf Ihr Interesse!
  
 zuletzt aktualisiert am 06.08.2015
 

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Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M. (Columbia University, New York)

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