OLG Oldenburg: Unzulässige Übersicherung bei Bürgschaft und Abtretung von Nachunternehmeransprüchen

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 17. Februar 2025


Sicherungsabreden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur in begrenztem Maße zulässig. In seiner Entscheidung vom 24.1.2025 (14 U 59/24) beschäftigt sich das Oberlandesgericht Oldenburg mit dem Zusammenspiel einer vorformulierten Bürgschaftsklausel einerseits und der daneben tretenden Abtretung von Nachunternehmeransprüchen andererseits. Das Ergebnis: Beides zusammen ist zu viel des Guten!
 

Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  • Vorformulierte Sicherungsabreden benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind unwirksam, wenn der Auftraggeber missbräuchlich eigene Interessen durchzusetzen versucht, ohne die Interessen des Auftragnehmers hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen.
  • Die unangemessene Benachteiligung kann sich auch aus einer Gesamtwirkung mehrerer, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Vertragsbestimmungen ergeben.
  • Regelmäßig ist eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers anzunehmen, wenn die Vertragserfüllungssicherheit 10 Prozent und die Gewährleistungssicherheit 5 Prozent der Bruttoauftragssumme übersteigen.
  • Eine solche Überschreitung kann sich auch aus dem Zusammenwirken von Vertragserfüllungssicherheit und einer Regelung zur Bezahlung von Abschlagsrechnungen ergeben.
  • Eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers liegt auch dann vor, wenn sich der Auftraggeber über das ”Höchstmaß”​ der zu stellenden Sicherheiten hinaus die Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers gegen seine Nachunternehmer zur Sicherheit abtreten lässt.


Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Julia Müller

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3566

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu