„Made in Germany”: Bundesgerichtshof wertet Label auf

PrintMailRate-it
Germany„Made in Germany” gilt als Qualitätssiegel, hatte in den vergangenen Jahren jedoch Renommee eingebüßt. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Das Produkt muss im Wesentlichen in Deutschland gefertigt werden.
 
Geklagt hatte ein deutscher Kondomhersteller gegen einen Mitbewerber, der aus Asien importierte Präservative als „Made in Germany” gekennzeichnet und vertrieben hatte. Lediglich die Endverarbeitung erfolgte in Deutschland, die Produkte wurden einer Qualitätskontrolle nach deutschen DIN-Vorschriften unterzogen, in Folien eingeschweißt, mit einem Beipackzettel versehen und in Faltschachteln aus Karton verpackt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte nun endgültig klar, dass dies nicht ausreicht, um mit dem begehrten Gütesiegel zu werben. Er bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung (Az.: I ZR 16/14).
 
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Hamm, war nach Ansicht der Karlsruher Richter völlig zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass …
 
Die vollständige Kolumne finden Sie bei der WirtschaftsWoche online. 

Aus dem Themenspecial

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Ralph Egerer

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 1504

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu