Start-ups: Nach der Finanzierungsrunde ist vor der Finanzierungsrunde

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veröffentlicht am 18. September 2019 | Lesedauer ca. 1 Minute

 
Start-ups sind junge Unternehmen, deren erster Erfolg nach Gründung und „Proof of Concept” der Markteintritt ist. I.d.R. erwirtschaften sie in den ersten Jahren nach Markteintritt Anlaufverluste. Oberste Priorität von jungen Unternehmen ist regelmäßig das Wachstum der Geschäftstätigkeit vor Profitabilität. Bis zur Erzielung von nachhaltigen Gewinnen sind – nach unserer Marktbeobachtung – neben der Umsetzung des Unternehmenskonzeptes und der Erreichung entsprechender Umsatzerlöse diverse Kapitalmaßahmen notwendig. 

       

 

Die Maßnahmen finden gleichsam Einzug in den Jahresabschluss von Start-ups. Im Anhang haben die gesetzlichen Vertreter über potenzielle entwicklungs-beeinträchtigende oder bestandsgefährdende Risiken und die Reaktionen durch beschlossene oder geplante Kapitalmaßnahmen der Investoren zu berichten.

In der Jahresabschlussprüfung wird dieser Prüfungsschwerpunkt „Prüfung von Going Concern” genannt. Die Beurteilung der handelsrechtlichen Abbildung von Finanzierungsrunden durch Venture-Capital-Geber durch Wagniskapital ist eine immanente Fehlerquelle. Die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist neben der substantiellen Prüfung der durchgeführten Finanzierungsmaßnahmen insbesondere auch die Analyse des Business Plans und die Prüfung der darin vorgesehenen geplanten Finanzierungsmaßnahmen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Der Prognosezeitraum für die Prüfung von Going Concern beträgt 18 Monate. Die Beurteilung der Fortführungsprognose hat Auswirkung auf die Berichterstattung des Wirtschafts­prüfers und evtl. auf die Erteilung des Bestätigungsvermerks. Ist die Unternehmensfortführung abhängig von weiteren Finanzierungsmaßnahmen (durch bestehende Gesellschafter oder neue Investoren), kann ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk mit hinweisendem Zusatz erteilt werden.

Bei diesen Fragestellungen gilt es, als Wirtschaftsprüfer immer öfter auch die Rolle des Beraters anzu­nehmen, um den Mandanten im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit für bilanzielle Risiken zu sensibilisieren.

Der Mehrwert einer Jahresabschlussprüfung liegt neben der Fehleraufdeckung bei der Erstprüfung von Gesellschaften v.a. darin, dass der Wirtschaftsprüfer als Sparringspartner der Geschäftsführung agiert und bei komplexen Themen Hilfestellung leistet. So können die Gründer/Geschäftsführer vom Know-how des Wirtschaftsprüfers profitieren. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfer und Mandant basiert auf Vertrauen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf künftige Finanzierungsrunden.

Aus unserer Erfahrung erhöhen geprüfte Jahresabschlüsse von jungen Unternehmen das Vertrauens­verhältnis zwischen Kapitalgebern und den Unternehmen. Das stellt einen unschätzbaren Vorteil v.a. in Bezug auf künftige Finanzierungsrunden mit neuen Kapitalgebern dar. 

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Florian Kaiser

Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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