Umsatzsteuersatz in der Türkei sinkt bei Verkauf einer Arbeitsstätte von 18 auf 8 Prozent

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veröffentlicht am 28. Mai 2018
 
Der Bausektor hat zum Wirtschaftswachstum der Türkei in den vergangenen 10 Jahren viel bei­getragen. Ebenso hat sein Anstieg wesentlich an der Entwicklung der mit dem Sektor ver­bunden­en Bereiche mitgewirkt. Aus diesem Grund versucht der Staat, Anreize zu schaffen, die Bauwirtschaft in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation zu mobilisieren. Beispiele hierfür sind Zinssenkungen bei Wohnungsbaudarlehen (Hypothekenkredite) sowie Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern bei Wohnungsübergaben.
 

 
So wurde der Umsatzsteuersatz für bestimmte Wohnungsübergaben zwischen dem 8. September 2016 und dem 31. März 2017 gemäß der Entscheidung des Ministerrats Nr. 2016/9153 vorübergehend von 18 auf 8 Prozent gesenkt. Aufgrund des Erfolgs der Maßnahme wurde mit Beschluss des Ministerrats Nr. 2017/9759 die vorübergehende Umsatzsteuersatzermäßigung letztmalig bis zum 30. September 2017 verlängert.
 
Am 17. April 2018 hat in Istanbul der 16. Real Estate Gipfel stattgefunden. Ziel war das Zusammentreffen der größten Unternehmen im Bausektor und die Auswertung der Branchensituation. Gesprächsgegenstand war hauptsächlich die positive Auswirkung der am 30. September 2017 beendeten Regelung auf den Bausektor. Die Situation hat sich auch in der Abschlusserklärung des Gipfels gezeigt. Es wurde auf die Bedeutung von Anreizen neben dem eigenen Wachstumspotenzial des Sektors hingewiesen.
 
Auf Grundlage der Abschlusserklärung senkte die Regierung mit Beschluss des Ministerrats Nr. 2018/11674 den Umsatzsteuersatz für Wohnungsübergaben bis zum 31. Oktober 2018 auf 8 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz ist seit dem 5. Mai 2018 gültig. 2 Wochen nach der Entscheidung kam die Regierung mit Beschluss des Ministerrats Nr. 2018/11750 überein, den Geltungsbereich für die Steuersatz-Ermäßigung auszuweiten und setzte die Umsatzsteuer für den Verkauf einer sog. Arbeitsstätte von 18 auf 8 Prozent herab. Die Ermäßigung ist bis zum 31. Oktober 2018 gültig.
 
Zusammengefasst ist der bis zum 31. Oktober 2018 gültige Umsatzsteuersatz für Wohnungsübergaben sowie für den Verkauf von Arbeitsstätten auf 8 Prozent reduziert worden. Damit soll der Stagnation im Bausektor ein Ende gesetzt werden.
 

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