Thailand: Neuerungen bei der „Stamp Duty”

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​In Thailand unterliegen bestimmte Dokumente und Urkunden einer sog. Stempelsteuer (Stamp Duty), die dem Dokument in Form von Marken beigefügt wird. Nur mit den entsprechenden Marken versehene Dokumente entfalten im Rechtsverkehr, insbesondere vor Behörden und Gerichten, volle Beweiswirkung.
   

Anwendungsbereich der Stempelsteuer

Die Stempelsteuer wird auf insgesamt 28 verschiedene Arten von Dokumenten erhoben. Darunter fallen viele der, bei den Behörden einzureichenden, offiziellen Gesellschaftsdokumente. So sind die Stempelmarken bspw. auf allen Dokumenten anzubringen, die die Übertragung von Grundstücken, Leasingverträge von Immobilien, Umlagerungen, Hypotheken, Lebensversicherungen, Renten, Vollmachten, Schuldscheine und Kreditbriefe betreffen. Nicht steuerpflichtig sind hingegen Dokumente, die an Empfänger im Ausland gerichtet sind oder nur dort rechtskräftig sein sollen.
   

Sanktionen bei Verletzung der Steuerpflicht

Ausländische Unternehmen vergessen oder verstoßen häufig unbewusst gegen die Regularien der Stempelsteuer, was zu empfindlichen Sanktionen führen kann. Auch wenn die Kosten der Stempelmarken meistens sehr gering sind, fallen die Ordnungsgelder bei einer Verletzung der Steuerpflicht vergleichsweise hoch aus. Wird die Stempelsteuer beispielsweise nicht rechtzeitig entrichtet, kann die Sanktionszahlung bis zu sechsmal höher als der ursprünglich zu entrichtende Betrag für die Marken sein. Als schwerwiegendste Folge eines Verstoßes gegen die Steuerpflicht wirkt der Umstand, dass die betroffenen Dokumente nicht mehr als Beweismittel in einem Prozess oder behördlichen Verfahren verwendet werden können.
  

Unklarheiten bei der Erhebung der Stempelsteuer

Seit Mitte 2015 gelten die Änderungen in Bezug auf die Berechnung und Entrichtung der Stempelsteuer in Thailand. Gerade bei Arbeitsverträgen zeigen sich bei ausländischen Unternehmen häufig Unklarheiten hinsichtlich des Bestehens einer Stempelsteuerpflicht. Dies folgt aus dem Umstand, dass das thailändische Recht grundsätzlich jedes Vertragsverhältnis, durch welches sich eine Person gegenüber einem Vertragspartner dazu verpflichtet, eine entgeltliche Tätigkeit für diesen auszuführen, bereits als Arbeitsverhältnis mit notwendigem Arbeitsvertrag ansieht. Häufig ist es dadurch in der Praxis schwer, einen nicht stempelsteuerpflichtigen Leiharbeitsvertrag von einem zu versteuernden Arbeitsvertrag zu unterscheiden.
 

Stempelmarken korrekt einsetzen

Das thailändische Revenue Department weist deshalb darauf hin, dass ausländische Unternehmen sich über die unterschiedlichen Zahlungsmethoden sowie die Berechnungsweise der Stempelsteuer informieren müssen. Es reicht in manchen Fällen nicht mehr aus, die Stempelmarken vorab auf die entsprechenden Dokumente zu kleben oder zu schätzen, in welcher Höhe der Stempelsteuer zu entrichten ist. Vielmehr gibt es Fälle, in denen die korrekten Stempelmarken in bar bei den entsprechenden Behörden zu erwerben sind und erst dann auf den Dokumenten angebracht werden können.
 

zuletzt aktualisiert am 12.09.2016
 

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