IFRS 18: Neuerungen bei der Darstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen

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​​​​​​​​​​​ veröffentlicht am 14, Oktober 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Der IASB („International Accounting Standards Board“) hat den neuen Rechnungslegungsmethode IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ veröffentlicht, der die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Gewinn- und Verlustrechnung verbessern soll. Diese Methode entspricht den Forderungen der Stakeholder, die vergleichbare, transparente und konsistente Informationen über die Unternehmensleistungen benötigen.




Die neue Methode wird am 1. Januar 2027 in Kraft treten und den derzeitigen IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ ersetzen. Eine frühere Anwendung ist jedoch möglich. 

Kurz gesagt zielt IFRS 18 darauf ab, die Rechnungslegung durch folgende Maßnahmen zu verbessern:
  • die Einführung von definierten Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung;
  • ein höherer Detaillierungsgrad bei den „Management-defined Performance Measures“ (MPM);
  • die Verabschiedung neuer Leitlinien in Bezug auf die Gruppierung (Aggregation und Disaggregation) von Informationen.

Auf diese Weise trägt IFRS 18 dem Bedürfnis der Stakeholder nach vergleichbareren und transparenteren Informationen Rechnung. Im Besonderen:
  • Derzeit kann die Gewinn- und Verlustrechnung in Struktur und Inhalt von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Stattdessen sieht die neue Methode definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung vor, um die Ergebnisse der Unternehmen für Investoren leichter vergleichbar zu machen;
  • Viele Unternehmen stellen Informationen über MPMs zur Verfügung, ohne jedoch zu erklären, wie sie berechnet werden und warum sie verwendet werden. IFRS 18 verlangt von Unternehmen die Offenlegung bestimmter Informationen über MPMs, um die Transparenz darüber zu erhöhen, wie sie berechnet und warum sie verwendet werden;
  • Um eine gewisse Vergleichbarkeit und Offenlegung der Jahresabschlüsse zu gewährleisten, möchten die Investoren, dass die Informationen angemessener gruppiert (aggregiert oder disaggregiert) werden. Der neue Standard legt daher fest, welche Daten im „primären“ Jahresabschluss oder in den Anmerkungen enthalten sein sollen und bis zu welchem Grad sie detailliert sein müssen.

Die erste Neuerung des IFRS 18 betrifft die Untergliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in Zwischensummen. Es wird nämlich eine Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung in die folgenden drei Kategorien eingeführt:
  • Betriebskategorie;
  • Investitionskategorie;
  • Finanzkategorie.

Darüber hinaus gibt es die Kategorie der Einkommenssteuern und der aufgegebenen Geschäftsbereiche. Darüber hinaus müssen die Unternehmen zwei definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausweisen: das Betriebsergebnis und das Ergebnis vor Finanzerträgen und -aufwendungen und Einkommenssteuern. 

Diese neuen Kriterien entsprechen dem Verlangen der Investoren nach größerer Klarheit und Vergleichbarkeit der Informationen, denn da jedes Unternehmen sein eigenes Schema für die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, ist es stellenweise schwierig, diese Ergebnisse zu analysieren und mit denen anderer Unternehmen zu vergleichen. 

Zweitens zielt die neue Methode darauf ab, die Transparenz bei den MPMs, den so genannten alternativen Leistungskennzahlen, zu verbessern. Darunter versteht man alle Non-GAAP-Leistungsmaßnahmen, d. h. alle nicht bereits durch die IFRS definierten Leistungsmaßnahmen, die mit der Gewinn- und Verlustrechnung zusammenhängen. 

Insbesondere handelt es sich bei den MPMs um Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die über die in IFRS 18 oder anderen Standards aufgeführten hinausgehen und von den Unternehmen für Offenlegungen außerhalb des Jahresabschlusses in Bezug auf die Leistung des Unternehmens als Ganzes verwendet werden.

Einige Beispiele für MPMs sind der bereinigte Gewinn, der bereinigte Betriebsgewinn oder das bereinigte EBITDA. 

Aufgrund des neuen IFRS 18 müssen die Unternehmen Informationen über MPMs liefern, wie z. B.:
  • eine Überleitung zwischen den MPMs und der am direktesten vergleichbaren Zwischensumme gemäß IFRS 18 oder anderen IFRS;
  • eine Beschreibung der Art und Weise, wie ein MPM die Vision des Managements, sowie eine größere Transparenz bei der Berechnung dieser Vision darstellt; 
  • eine umfassende Erläuterung jeder eventuellen Entscheidung zur Änderung der in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen MPMs;
  • eine Erklärung, dass die MPMs in der Tat die Sicht des Managements auf die Leistung des Unternehmens in seiner Gesamtheit widerspiegeln und dass sie nicht unbedingt mit den MPMs anderer Unternehmen vergleichbar sind.

Zuletzt sieht IFRS 18 die Verabschiedung neuer Leitlinien für die Gruppierung (Aggregation und Disaggregation) von Informationen vor, die im „primären“ Jahresabschluss und in den Bemerkungen aufzunehmen sind. Einigen Investoren zufolge trägt die Art und Weise, wie Unternehmen Informationen in Jahresabschlüssen gruppieren, nicht immer dazu bei, nützliche Informationen zu finden, weil z. B. einige Informationen nicht detailliert genug dargestellt oder andere durch zu viele Details verdeckt werden.

Aus diesem Grund liefert IFRS 18 Leitlinien dazu, wie Transaktionen in jedem „primären“ Bilanzposten gruppiert werden sollten und welche Informationen in den Bemerkungen offenzulegen sind, und legt fest, dass Unternehmen folgendes tun sollten:
  • Posten zusammenführen, die dieselben Merkmale aufweisen, und Posten trennen, die unterschiedliche Merkmale haben; 
  • Posten so gruppieren, dass relevante Informationen nicht verdeckt werden und das Verständnis der Informationen nicht verringert wird; 
  • Posten des primären Jahresabschlusses und der Bemerkung so anordnen, dass ein komplementäres und integriertes Lesen der Jahresabschlüsse gewährleistet ist.

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