Forschungs- und Entwicklungskosten: „Patentbox-Superabzug“ und in Zusammenhang mit FuE-Steuergutschrift in Italien

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​​​​​​​​​ veröffentlicht am 9. Juli 2024 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Der Patentbox-Superabzug sieht eine optionale Vorzugsregelung für Ausgaben vor, die bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützter Software, gewerblichen Patenten und rechtlich geschützten Mustern anfallen Diese Ausgaben können Gegenstand einer F&E Steuergutschrift sein.




Artikel 6 des DL 21.10.2021 Nr. 146 sah die Ersetzung der Patentbox-Regelung durch eine neue Möglichkeit für die gesteigerte Abzugsfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten, die für die Erstellung und Entwicklung von Software, Patenten, Mustern und Modellen anfallen, für Zwecke der Einkommensteuer und der IRAP vor (sog. „Superabzug"). 

Superabzug: Für wen gilt er?​

Der Superabzug richtet sich an Körperschaftsteuerpflichtige, die „Investoren" sind - verstanden als die Person, die das Recht auf die wirtschaftliche Nutzung der qualifizierten immateriellen Wirtschaftsgüter besitzt, die Investitionen in die betreffenden Wirtschaftsgüter im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit vornimmt die entsprechenden Kosten trägt, die Risiken übernimmt und von den Ergebnissen profitiert - sowie an Steuerpflichtige, die das immaterielle Wirtschaftsgut aufgrund einer Lizenz- oder Teillizenzvereinbarung nutzen, die ihnen das Recht auf die wirtschaftliche Nutzung des Wirtschaftsguts gewährt.

Superabzug: Wie funktioniert er?​

Die Förderung erfolgt in Form einer erhöhten Abzugsfähigkeit von 110 Prozent der angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten, die sowohl für die Einkommensteuer als auch für die IRAP relevant sind, und zwar durch eine Anpassung der Erklärung an die Untergrenze. Ausgehend davon, dass förderfähige Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 100.000 Euro angefallen sind, beläuft sich der steuerlich abzugsfähige Gesamtbetrag auf 210.000 Euro, wovon 100.000 Euro regulär durch Ableitung aus dem Jahresabschluss als Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung abgezogen werden können und 110.000 Euro außerbilanziell als Abweichungsabzug in der IRES- und IRAP-Erklärung abgezogen werden. Bei einem IRES- und IRAP-Gesamtsteuersatz von 27,9 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von 30,69 Prozent der entstandenen Kosten.

Was sind die relevanten Aspekte des Superabzugs?​​

Tätigkeiten, die der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, der technologischen Innovation, dem Design und der ästhetischen Gestaltung sowie dem Rechtsschutz von Rechten an immateriellen Wirtschaftsgütern zuzuordnen sind, sind für die Zwecke der Vergünstigung relevant.

Welche immateriellen Vermögenswerte sind abzugsfähig?

Forschungs- und Entwicklungskosten, die im Zusammenhang stehen mit:
  • urheberrechtlich geschützte Software;
  • Industriepatente, Gebrauchsmuster, Patente und Zertifikate für Pflanzensorten und Topographien von Halbleiterprodukten;
  • rechtlich geschützte Muster; 
  • zwei oder mehr der oben genannten immateriellen Güter, die durch eine komplementäre Verbindung so miteinander verknüpft sind, dass die Verwirklichung eines Produkts oder einer Produktfamilie oder eines Verfahrens oder einer Gruppe von Verfahren von der gemeinsamen Nutzung dieser Güter abhängt.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Die folgenden Ausgaben sind zuschussfähig:
  • Ausgaben für Personal, das in einem Arbeitsverhältnis, einer selbständigen Tätigkeit oder einem anderen Verhältnis als einem Arbeitsverhältnis steht und unmittelbar mit der Ausübung der betreffenden Tätigkeiten beschäftigt ist;
  • Abschreibungsbeträge, Hauptanteil der Leasingzahlungen, Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse und sonstige Aufwendungen für bewegliche Investitionsgüter und immaterielle Vermögenswerte, die für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten genutzt werden;
  • Ausgaben für Beratungs- und gleichwertige Dienstleistungen, die sich ausschließlich auf die betreffenden Tätigkeiten beziehen;
  • Ausgaben für Material, Betriebsmittel und andere ähnliche Produkte, die für die betreffenden Tätigkeiten verwendet werden;
  • Ausgaben für die Aufrechterhaltung von Rechten an subventionierten immateriellen Vermögenswerten, ihre Erneuerung bei Ablauf, ihren Schutz, auch in verbundener Form, sowie die Ausgaben für die Verhinderung von Plagiaten und die Führung von Rechtsstreitigkeiten zum Schutz dieser Rechte.

Diese Ausgaben werden in ihrer steuerlich absetzbaren Höhe erfasst und nach dem Prinzip der periodengerechte Zurechnung verbucht.
 

Superabzugsoption: Wie funktioniert sie?​

Die Option für den Superabzug wird direkt in der Steuererklärung ausgeübt, hat eine Geltungsdauer von fünf Steuerzeiträume, ist unwiderruflich und kann verlängert werden.

Kumulierbarkeit mit F&E-Steuergutschrift​

Der Superabzug kann mit der FuE-Steuergutschrift kumuliert werden. Da die Berechnungsgrundlage für die F&E-Steuergutschrift nach Abzug anderer Subventionen oder Beiträge, die aus irgendeinem Grund für dieselben förderfähigen Ausgaben erhalten wurden, ermittelt wird, müssen die Kosten nach Abzug der Einkommenssteuer und der IRAP angesetzt werden, die der Abweichung nach unten zuzuschreiben sind, die sich aus der 110-prozentigen Erhöhung der förderfähigen Kosten für die Patentbox ergibt.

Bezug zurzur F&E-Steuergutschrift

Die Gemeinsamkeiten:
  • Sowohl bei der Patentbox als auch bei der F&E-Steuergutschrift handelt es sich um "Front-End"-Regelungen, d. h. der Vorteil wird auf der Grundlage der FuE-Kosten berechnet, die im Zusammenhang mit den betreffenden Tätigkeiten anfallen;
  • Bei der Definition der relevanten Tätigkeiten verweist die Patentbox auf die FuE-Steuergutschrift; 
  • Die förderfähigen Kosten und Ausgabenarten für die Patentbox überschneiden sich teilweise mit denen, die für die FuE-Steuergutschrift in Frage kommen.

Die Unterschiede: 
  • Anders als bei der FuE-Steuergutschrift müssen bei der Patentbox die förderfähigen Vermögenswerte und Kosten notwendigerweise mit den in den Rechtsvorschriften genannten immateriellen Vermögenswerten in Zusammenhang stehen;
  • Die F&E-Steuergutschrift kann über Verrechnung mit dem Formular F24 in Anspruch genommen werden, während die Patentbox einen um 110 Prozent erhöhten Abzug der F&E-Kosten für IRES- und IRAP-Zwecke ermöglicht;
  • Für die Patentbox gibt es keine Ausgabenobergrenzen, für die F&E-Steuergutschrift hingegen schon;
  • ​die Patentbox könnte zu einer Abschaffung des steuerpflichtigen Einkommens führen und einen steuerlichen Verlustausgleich ermöglichen.

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