Home
Intern
Deutsche Mutterunternehmen finanzieren in aller Regel US-Tochtergesellschaften vor allem in der Anfangsphase nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch Gesellschafterdarlehen. Sie werden dann bei der Muttergesellschaft als Forderung und bei der Tochtergesellschaft als Verbindlichkeit in den Bilanzen ausgewiesen. Die US-Steuerbehörden planen in Kürze den Erlass von Vorschriften, die unter anderem die Behandlung von Gesellschafterdarlehen neu regeln sollen.
Zu den geplanten Vorschriften sind je nach Regelung unterschiedliche Ausnahmetatbestände vorgesehen. Im Umkehrschluss können Unternehmen z.B. in folgenden Situationen betroffen sein:
Es sind noch weitere Ausnahmeregelungen für komplexe Sachverhaltskonstellationen vorgesehen, die im Rahmen dieses Beitrags aus Platzgründen nicht dargestellt werden. Aufgrund der Vielzahl der Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis ist ohnehin eine Einzelfallprüfung im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Regelungen zu empfehlen.
Im Wesentlichen sind folgende neue Regelungen geplant:
Die Umqualifizierung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital bei einer US-Tochtergesellschaft kann erhebliche nachteilige steuerliche Konsequenzen haben:
Auch wenn die geplanten Regelungen noch nicht in Kraft getreten sind – wie eingangs erwähnt, muss damit gerechnet werden, dass das bis zum Ende des Sommers der Fall sein wird– und theoretisch auch noch Änderungen möglich sind, sollten Unternehmen sie bei ihren zukünftigen Planungen schon jetzt berücksichtigen. Damit kann vermieden werden, dass eine spätere Umqualifizierung von Gesellschafterdarlehen oder auch anderen Zahlungsverpflichtungen in Eigenkapital bei der US-Tochtergesellschaft mit negativen steuerlichen Konsequenzen erfolgt. Außerdem ist vorgesehen, dass die erwähnte Dokumentation zu einem Gesellschafterdarlehen innerhalb von 30 Tagen nach in Kraft treten der geplanten Regelungen vorliegen muss. Unternehmen sollten sich auch Gedanken über in der Zukunft zu implementierende oder zu verbessernde bestehende Geschäftsprozesse machen, um die erforderlichen Dokumentations- und Reportpflichten zu erfüllen. Und nicht zuletzt sollte eine Untersuchung der seit dem 4. April 2016 an US-Tochtergesellschaften gewährten Gesellschafterdarlehen und anderen Zahlungsverpflichtungen stattfinden, um die Gefahr einer nachträglichen Umqualifizierung in Eigenkapital zu evaluieren.
zuletzt aktualisiert am 8.8.2016
Matthias Amberg
Steuerberater, CPA
Partner
Anfrage senden