China: Steuervergünstigungen für Service-Outsourcing-Unternehmen in 10 neuen Städten

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Pilotstädte für Service-Outsourcing

Am 12. Oktober 2016 veröffentlichten das chinesische Finanzministerium, die staatliche Steuerverwaltung und 3 weitere chinesische Behörden gemeinsam eine Bekanntmachung, „Cai Shui [2016] Nr.108”, die steuerliche Anreize für Unternehmen im Service-Outsourcing auf die Städte Shenyang, Changchun, Nantong, Zhenjiang, Fuzhou (einschließlich der experimentellen Zone in Pingtan), Nanning, Urumchi, Tsingtao, Ningbo und Zhengzhou ausweitet. Zu den bereits bekannten Service-Outsourcing-Pilotstädten zählen: Peking, Tianjin, Shanghai, Chongqing, Dalian, Shenzhen, Guangzhou, Wuhan, Harbin, Chengdu, Nanjing, Xi'an, Jinan, Hangzhou, Hefei, Nanchang, Changsha, Suzhou, Wuxi und Xiamen. Mit der neuen Bekanntmachung zeigt China, dass die Entwicklung der auf Offshore-Outsourcing-Service orientierten Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie („Advanced Technology Service Enterprises – ATSEs”) sowie technologische Innovationen und die Dienstleistungsfähigkeit von Unternehmen weiter gefördert werden sollen.
   

Steuerliche Anreize

Vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 werden qualifizierten ATSEs folgende Vergünstigungen für die Körperschaftsteuer („Corporate Income Tax – CIT”) angeboten:

    

  • Ein reduzierter CIT-Satz von 15 Prozent (allgemeiner Steuersatz ist 25 Prozent);
  • Bildungsausgaben von Arbeitnehmern, die 8 Prozent der Gesamtgehälter nicht übersteigen, dürfen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens für die CIT abgezogen werden (allgemeiner Abzug beträgt 2,5 Prozent).
           

Voraussetzungen zur Klassifizierung als ATSE

ATSEs, die die oben genannten steuerlichen Anreize genießen möchten, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
   

  • Das Unternehmen engagiert sich in einem oder mehreren der vorgeschriebenen Outsourcing-Services mit fortschrittlicher Technologie (d.h. Informationstechnologie Outsourcing, Business Process Outsourcing und Knowledge Process Outsourcing) und setzt fortschrittliche Technologie ein, oder hat relativ starke Forschungs- und Entwicklungskapazitäten;
  • Die Registrierungs- und Produktionsstätte des Unternehmens befindet sich in einer der genannten Pilotstädte;
  • Das Unternehmen ist als juristische Person eingetragen;
  • Die Angestellten mit einem Junior-College-Abschluss oder einem höheren Abschluss machen mehr als 50 Prozent der gesamten Belegschaft des Unternehmens aus;
  • Der Umsatz aus den vorgeschriebenen Dienstleistungen mit fortschrittlicher Technologie beträgt mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens im laufenden Jahr; und
  • Der Umsatz aus dem Offshore-Service-Outsourcing-Geschäft beträgt nicht weniger als 35 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens im laufenden Jahr.
              

Werden alle oben genannten Anforderungen erfüllt, muss das Unternehmen entsprechende Dokumente vorbereiten. Zuerst muss die Beantragung online vorgenommen und dann in Papierform an die zuständige Wissenschafts- und Technikabteilung zur weiteren Prüfung und Beurteilung vorgelegt werden. Nach der Abteilungsprüfung und der fachlichen Begutachtung erhält das Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung. Mit dieser werden die steuerlichen Vorteile bei der Steuerbehörde beantragt, sofern es keine Einwände innerhalb der Publizitätsperiode gibt. Das Unternehmen ist dann berechtigt, den reduzierten CIT-Steuersatz sowie zusätzlich abzugsfähige Bildungsausgaben während der vierteljährlichen Voranmeldung bzw. der jährlichen CIT-Erklärung zu erklären.
         

Unsere Ansicht

Die neu veröffentlichte Bekanntmachung ermöglicht Offshore-Outsourcing-Service orientierten ATSEs die CIT-Vergünstigungen zu genießen. Wenn die Unternehmen in den oben erwähnten neu hinzugekommenen Pilotstädten angesiedelt sind, ist es für die betroffenen Unternehmen empfehlenswert, sich zeitnah mit den Anerkennungsvoraussetzungen zu beschäftigen und so bald wie möglich eine Selbstprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob sie die Kriterien erfüllen. Das entsprechende Anmeldungsverfahren ist dann rechtzeitig vorzunehmen, um die steuerlichen Anreize in Anspruch nehmen zu können.
 

zuletzt aktualisiert am 1.12.2016

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