Saudischer Ministerrat billigt neues Sozial­ver­sicher­ungs­​gesetz

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 1. August 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Der saudische Ministerrat hat ein neues Sozialversicherungsgesetz gebilligt, das ausschließlich für neue Arbeitnehmer gilt und zeitgleich die Beibehaltung der Gesetze über die zivile Ren​​​​​​​​​​te und die Sozialversicherung für die derzeitigen Beitragszahler bestätigt, mit Ausnahme von den Bestimmungen über das gesetzliche Rentenalter und das Renteneintrittsalter für bestimmte Gruppen. 

 

  

 

  
   

Im Zuge der jüngsten Entwicklung, die auf eine Umstrukturierung der Sozialversicherungslandschaft in Saudi-Arabien abzielt, hat die Allgemeine Organisation für Sozialversicherung (GOSI) wesentliche Details zum neuen Sozialversicherungsgesetz bekanntgegeben. Dieses vom Ministerrat verabschiedete Gesetz stellt eine entscheidende Änderung dar, die vor allem neue Angestellte im öffentlichen und privaten Sektor betrifft.

Zu den wichtigsten von der GOSI erläuterten Bestimmungen gehört die ausschließliche Anwendung des Gesetzes auf Personen ohne vorherige Beitragszeiten gemäß dem derzeitigen Kabinettsbeschluss Nr. 939/1393 über die Genehmigung des Gesetzes über den zivilen Ruhestand oder dem Kabinettsbeschluss Nr. 199/1421 über die Genehmigung des Sozialversicherungsgesetzes. Die bestehenden Beitragszahler werden weiterhin nach den Bestimmungen dieser Gesetze arbeiten, allerdings mit einigen Ausnahmen, die das gesetzliche Rentenalter und die Rentenanspruchszeiten für bestimmte Kategorien betreffen, wie im Erlass festgelegt.

Das geänderte Gesetz sieht eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters vor, das nun zwischen 58 und 65 Jahren liegen soll. Diese Anpassung beginnt mit einer schrittweisen Erhöhung des derzeitigen Rentenalters um vier Monate, die sich nach dem Alter des Beitragszahlers zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes richtet. Darüber hinaus erfordern die Vorruhestandsregelungen eine Beitragszeit von 25 bis 30 Jahren mit einer schrittweisen Verlängerung des bestehenden Anspruchszeitraums um 12 Monate, abhängig vom Alter des Beitragszahlers bei Inkrafttreten der Änderungen.

Für derzeitige Beitragszahler, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes 50 Hijri-Jahre oder älter sind oder 20 oder mehr Beitragsjahre aufweisen, bestätigt die GOSI die Kontinuität der Leistungen im Rahmen der bestehenden Regelungen, um die Stabilität für diese Bevölkerungsgruppe ohne Änderungen zu gewährleisten.

Mit Wirkung vom 27.12.1445 H (entspricht dem 03.7.2024 G) treten das neue Gesetz und die damit verbundenen Bestimmungen über das Rentenalter und die Beitragszeiten in Kraft, was einen entscheidenden Meilenstein im Rahmen der saudi-arabischen Sozialversicherung darstellt.

Darüber hinaus zielt die Reform darauf ab, die Arbeitskräftemobilität für Neueinsteiger zu erleichtern und nahtlose Übergänge zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu ermöglichen. Über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend mit dem zweiten Jahr, werden die Beitragssätze der GOSI schrittweise um 0,5 Prozent angehoben, um die finanzielle Nachhaltigkeit und eine gerechte Unterstützung des Arbeitsmarktes zu fördern.

Diese Gesetzesaktualisierung unterstreicht nicht nur das Engagement Saudi-Arabiens für die Modernisierung seines Sozialversicherungssystems, sondern spiegelt auch die Bemühungen wider, die wirtschaftliche Stabilität zu stärken und die Arbeitskräfte des Landes zu fördern, insbesondere angesichts der sich entwickelnden demografischen und wirtschaftlichen Dynamik.

Für weitere Einzelheiten und Neuerungen sind wir von Rödl & Partner der richtige Ansprechpartner, um Sie umfassend über den neuen Rechtsrahmen zu informieren und dessen Einhaltung für Sie zu gewährleisten.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu