IDW ES 1 n.F.: Entwurf bringt neue Wertkonzepte und erweiterte Funktionen für Wirtschaftsprüfer

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​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 4. Dezember 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 07.11.2024 den Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW ES 1 n.F.) verabschiedet und adressiert damit zentrale fachliche Vorgaben für Unternehmensbewertungen im Anwendungsbereich. 


Der Entwurf des IDW ES 1 n.F. zur Unternehmensbewertung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung von Bewertungsstandards. Seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2008 hat sich die wirtschaftliche und regulatorische Landschaft erheblich verändert, was eine Anpassung der bisherigen Regelungen erforderlich machte.  

Der Entwurf zur Neufassung des IDW ES 1 n.F. bringt zahlreiche Änderungen und Modernisierungen im Vergleich zur Fassung von 2008. Neben einer Neugliederung und sprachlichen Anpassungen wird die Eigenverantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers hervorgehoben, insbesondere bei der Unterscheidung zwischen der Managementplanung als Basis und der Zukunftserfolgsplanung als Bewertungsgrundlage. Abhängig von seiner Funktion – neutraler Gutachter, neutraler Sachverständiger oder Berater – trägt der Wirtschaftsprüfer unterschiedliche Verantwortlichkeiten bei der Plausibilitätsprüfung. 

Das Konzept des objektivierten Werts wurde weiterentwickelt, um stärker auf plausibilisierte Annahmen umfassend informierter Eigenkapitalgeber mit rein finanzieller Zielsetzung abzustellen. Zudem wird ein neues Wertkonzept, der plausibilisierte Entscheidungswert, eingeführt, während die bisherigen Vorgaben für den objektivierten Wert flexibler gestaltet wurden.  

Langfristige Erwartungen, Transformationsprozesse und die übertragbare Ertragskraft eines Unternehmens werden stärker betont. Der Entwurf bindet bestehende IDW-Praxishinweise und Bewertungsrichtlinien enger ein und erweitert die Ausführungen zu marktpreisorientierten Bewertungsverfahren und persönlichen Ertragsteuern. 

Der Finalisierungsprozess des IDW S 1 umfasst mehrere Schritte: Nach der Veröffentlichung des Entwurfs folgt eine Phase der öffentlichen Konsultation, in der Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit Stellungnahmen bis zum 31.5.2025 abgeben können. Diese Rückmeldungen werden vom Fachausschuss für Unternehmens­bewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) ausgewertet und in Überarbeitungen des Entwurfs berücksichtigt. Anschließend prüfen weitere Gremien des IDW, wie der Hauptfachausschuss (HFA) und der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB), den überarbeiteten Text und nehmen letzte Anpassungen vor. Nach der endgültigen Verabschiedung wird der Standard veröffentlicht.  

Mit dem IDW ES 1 n.F. legt das IDW einen Entwurf für die Neufassung eines der zentralen Standards vor. Aufgrund der Relevanz für sämtliche Unternehmensbewertungen im Anwendungsbereich dieses Standards erscheint die frühzeitige Befassung mit den Vorschlägen und ggf. die Teilnahme an dem öffentlichen Konsultationsprozess nicht nur für Wirtschaftsprüfer, sondern auch für betroffene Unternehmen ratsam. 

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Tobias Neukirchner

Wirtschaftsprüfer, Diplom-Kaufmann

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