Überblick zur Einfuhr von Waren nach Mexiko

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veröffentlicht am 2. November 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten 
 

Mexiko lebt vom Warenhandel, der Einfuhr von Hilfsstoffen und Betriebsmittel sowie Produkte zur Verarbeitung. Wir listen nachfolgend wichtige Punkte auf, die bei der Einfuhr von Waren nach Mexiko zu berücksichtigen sind:

 

Registrierung des Importeurs / Allgemeine Importlizenz

Nur mexikanische Unternehmen können in der Regel als Importeur auftreten. Dazu müssen diese sich in das Register der Importeure eintragen lassen. Die Registrierung setzt das Vorhandensein einer mexikanischen Steuernummer, die sog. RFC, voraus. Mit Eintragung wird dann die sog. Allgemeine Importlizenz erteilt. Auch muss der Importeur über eine mexikanischen Bankkonto verfügen, denn nur über ein lokales Bankkonto können entsprechende Einfuhrsteuern abgeführt werden.
 

Spezielle Importregistrierung

Abhängig der zu importierenden Waren, könnte eine weiterführende spezielle Importlizenz nötig sein. Das spezielle Register listet eine Reihe von besondere Warengruppen auf, u.a. chemische Produkte, explosions­gefährdete Stoffe, besondere Maschinen und Apparate, aber auch bestimmte Stahlprodukte und Textilien. Schnell kann eine vermeintlich einfache Handelsware oder Komponente unter die Kategorie fallen, wenn besondere Materialien enthalten sind. So blieben auch schon einfache Metallregale mit Lagerkosten im Zoll liegen. Wichtig ist, vor Einfuhr eine Prüfung über die Notwendigkeit der speziellen Importlizenz vorzunehmen.

 

Zollagent

Der Zollagent als natürliche Person kümmert sich um die Verfahren der Zollabfertigung der einzuführenden Produkte vor den Zollbehörde. Importierende Unternehmen können den Zollagenten wählen und gesondert beauftragen, oftmals arbeiten auch Logistikunternehmen mit bestimmten Zollagenten zusammen.

 

Erforderliche Importdokumente

Für die Wareneinfuhr sind folgende Importdokumente nötig:

  1. Handelsrechnung des Lieferanten mit Detailinformationen
  2. Packliste des Lieferanten mit detaillierten Angaben zu Gewichten, Volumen, Mengen
  3. Frachtbriefe des Spediteurs, ausgestellt vom Ursprungsort
  4. Ursprungszeugnis (COO – Certificate of Origin)

 

Nichttarifäre Einfuhrbeschränkungen

Mit einem entsprechenden Zollberater sollte vor Einfuhr umfassende mögliche Beschränkungen geklärt werden, da zwar Mexiko seine Verpflichtungen aus der Vielzahl der Freihandelsabkommen nachkommt, gleichzeitig aber auch den lokalen Markt verteidigt. 
 

Programme und Zertifizierungen

Für importierende Unternehmen gibt es einige Programme und Zertifizierungen, die die Einfuhr von Waren erleichtert und für Importeure Anreize schafft. Die wichtigsten sind wie folgt:
 

IMMEX-Programm

Das IMMEX-Programm ist ein Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des mexikanischen Exportsektors, da es Unternehmen ermöglicht, Waren und Produkte vorübergehend einzuführen, um sie später einem Produktions- oder Dienstleistungsprozess zu unterziehen und schließlich zu exportieren. Damit soll Mexiko als Land der Lohnveredelung gestärkt werden.
 

PROSEC-Programm

Das PROSEC-Programm ist ein Instrument, das es Unternehmen ermöglicht, für die Herstellung bestimmter Produkte Erzeugnisse zu Präferenzzöllen einzuführen, unabhängig davon, ob die Endprodukte für den Export oder für den heimischen Markt bestimmt sind.
 

Mehrwertsteuer- und IEPS-Zertifizierung

Die Mehrwertsteuer- und IEPS-Zertifizierung ermöglicht es Unternehmen mit einem IMMEX-Programm, Waren vorübergehend einzuführen und dabei eine Steuergutschrift für die Mehrwertsteuer (VAT) und die Produktions- und Dienstleistungssteuer (IEPS) in Anspruch zu nehmen. Im Ergebnis wird dabei primär die Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer gestundet.
 

Zertifizierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (OEA)

Die Eintragung in das sog. OEA-Zertifizierungssystem für Unternehmen legt Mindestkriterien für die Sicherheit in der Lieferkette fest, so dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, Maßnahmen zur Minderung von Risiken, die die Sicherheit der Lieferkette beeinträchtigen, zu ermitteln und festzulegen. Diese Registrierung bietet den Unternehmen verschiedene administrative Vorteile, um ihren Wettbewerbsvorteil und die Zuverlässigkeit der Unternehmen als internationale und nationale Lieferanten zu erhöhen.
 

Mexiko‘s Freihandelsabkommen

Mexiko gilt als Weltmeister der Freihandelsabkommen, denn mit seinen 13 Abkommen unterhält es Vereinbarungen mit 50 Ländern. 
 
Unter den wichtigsten Freihandelsabkommen Mexikos sind die folgenden hervorzuheben:

  • Freihandelsabkommen Mexiko-Vereinigte Staaten-Kanada T-MEC (1. Juli 2020).
  • Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union (1. Juli 2000).
  • Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Freihandelsassoziation (1. Juli 2001).
  • Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Pazifik-Allianz (1. Mai 2016).
  • Trans-Pacific Partnership Comprehensive and Progressive Free Trade Agreement (30. Dezember 2018).
      

Das T-MEC, oder auch in Deutschland gebräuchlicher USMCA genannt, entstand als Nachfolgeabkommen des NAFTA-Agreement im Tauziehen mit den USA und Kanada. Das Abkommen garantiert den Fortbestand des Freihandels zwischen den nordamerikanischen Staaten und sichert gar mit seiner Bestimmung zum „local content“ die Ansiedlung der Automobilzulieferer im nordamerikanischen Raum, insbesondere in Mexiko als lohnkostenniedrigster Standort der drei Länder.

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