Nichtfinanzielle Informationen im Lagebericht: Begrifflichkeit und Beispiele

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zuletzt aktualisiert am 20. September 2017

Ab dem Geschäftsjahr 2017 müssen bestimmte Unternehmen in Deutschland und der EU aufgrund der Corporate Social Responsibility-Richtlinie (2014/95-EU) im Lagebericht eine Erklärung zu nichtfinanziellen Informationen abgeben. Für den Anwender stellt sich die Frage, was dabei eigentlich unter nichtfinanziellen Informationen zu verstehen ist?
 


 

Bezüglich des Inhalts der nichtfinanziellen Erklärung wurden in §289c (2) HGB-E bestimmte Mindestaspekte und zugehörige Angaben definiert, auf die ein Unternehmen grundsätzlich einzugehen hat (siehe hierzu Beitrag „CSR-Richtlinie: Erweiterung der Lageberichterstattung um nichtfinanzielle Informationen”). Sie beziehen sich auf 5 Aspekte: Umwelt-, Arbeitnehmer-, und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Korruptions­bekämpfung.

Eine genaue Abgrenzung nichtfinanzieller Informationen bzw. eine Definition ihrer quantitativen Darstellung als Leistungsindikator unterbleibt im Gesetz. Jedoch wird gefordert, dass es sich um wesentliche Schlüssel­kennzahlen handelt, die auch zur internen Unternehmenssteuerung verwendet werden.

Für die Angaben können die Unternehmen auf nationale oder internationale Rahmenwerke (z.B. deutscher Nachhaltigkeitskodex oder Global Reporting Initiative (GRI) G4) abstellen. Sie sind entsprechend zu erklären.

Im Folgenden werden einige Beispiele für nichtfinanzielle Informationen in Anlehnung an das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und die GRI G4 dargestellt:

    

Aspekte​Beispiele für Angaben​
Umweltbelange
  • ​Materialien
  • Erneuerbare/ nicht erneuerbare Energien
  • Wasserverbrauch
  • Schutz Biodiversität
  • Emissionen (Treibhausgas/ Luftverschmutzung)
  • Abwasser und Abfall
  • Produkte und Dienstleistungen
  • Transport
  • Bewertung der Lieferanten hinsichtlich ökologischer Aspekte
  • Beschwerdeverfahren hinsichtlich ökologischer Aspekte
Arbeitnehmerbelange
  • ​Beschäftigung
  • Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Aus- und Weiterbildung
  • Vielfalt und Chancengleichheit (Herkunft/ Sozial/ Geschlecht)
  • Gleicher Lohn für Frauen und Männer
  • Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Arbeitspraktiken
  • Beschwerdeverfahren hinsichtlich Arbeitspraktiken
  • Achtung der gewerkschaftlichen Rechte
Sozialbelange
  • ​Schutz und Entwicklung lokaler Gemeinschaften
  • Bewertung der Lieferanten hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen
  • Beschwerdeverfahren hinsichtlich gesellschaftlicher Auswirkungen
  • Kommunaler/ regionaler Dialog
Achtung der Menschenrechte
  • ​Gleichbehandlung
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Bekämpfung von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit
  • Bewertung der Lieferanten hinsichtlich Menschenrechten
  • Beschwerdeverfahren hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen
Bekämpfung der Korruption und Bestechung
  • ​Korruptionsbekämpfung
  • Politik
  • Wettbewerbswidriges Verhalten

     

Fazit

Aufgrund der offenen Regelungen des Gesetzes besteht für Unternehmen ein erhöhter Aufwand zur Ermittlung eines angemessenen Rahmens und der für sie relevanten Angaben. Zur Erstanwendung empfiehlt es sich bereits jetzt Konzepte zur Erstellung der nichtfinanziellen Kennzahlen zu implementieren und interne Kontrollsysteme einzuführen und anzupassen.   

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