Schuldscheindarlehen als Finanzierungsinstrumente

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zuletzt aktualisiert am 16. November 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Ein Schuldscheindarlehen stellt für (mittelständische) Unternehmen eine Option dar, sich auch außerhalb einer Kapitalmarktransaktion einen erweiterten Kreis an ins­ti­tu­tio­nellen Geldgebern zu erschließen. Ein hoher Standardisierungs- und Pro­fessio­na­li­sie­rungs­grad am Markt kann in zeitlicher Hinsicht und in Bezug auf den Kos­ten­ver­gleich zu anderen Produkten von Vorteil sein.


Bei der Wahl eines Finanzinstruments sind etliche Faktoren zu berücksichtigen: Kapitalbedarf, Finanzierungs­horizont, Verzinsung, Flexibilität, Emissionskosten, regulatorische Anforderungen, die Bereitschaft, In­for­ma­tio­nen zu erheben, zur Verfügung zu stellen und den Transparenz- und Offenlegungspflichten nachzukommen.
 
Ein interessantes Finanzierungsinstrument für mittelständische Unternehmen ist das Schuldscheindarlehen. Bei Schuldscheindarlehen handelt es sich um verbriefte Darlehen, die aber nicht als Wertpapiere im Sinne der Wertpapierhandels- und Börsenregularien qualifiziert sind.
 
Schuldscheindarlehen kennzeichnen sich dadurch aus, dass sie ein hohes Darlehensvolumen aufweisen, meist zwischen 50 und 150 Mio. Euro. Dabei wird das Gesamtvolumen in der Regel gestückelt, so dass eine Be­tei­li­gung für viele Investoren möglich ist. Die Stückelungen bewegen sich meist zwischen 50.000 und 500.000 Euro.


Anders als bei Anleihen muss kein Mindestvolumen bereitgestellt werden, sondern es kann schon ab einer re­la­tiv geringen Summe ein Schuldscheindarlehen aufgenommen werden.

Im Wege der Abtretung können Schuldscheindarlehen von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen wer­den. Da ein organisierter Handel für Schuldscheindarlehen nicht besteht, werden sie zumeist „over the counter” zwischen wenigen Marktteilnehmern gehandelt. Dies führt jedoch dazu, dass der Kreditnehmer kei­nen Einfluss auf die Entwicklung des Kreises der Investoren hat, was bei Restrukturierungsbedarf Schwie­rig­kei­ten bereiten wird.
 
Die Dokumentation für die Platzierung von Schuldscheinen kann übersichtlich und kostengünstig erstellt wer­den. Die zur Emission erforderlichen Verträge sind eher standardisiert, ein Emissionsprospekt braucht nicht veröffentlicht werden.
 
Für die Zeichnung eines Schuldscheindarlehens fordern Investoren regelmäßig kein externes, veröffentlichtes Rating. Anders ist das bei Versicherungsunternehmen, die in der Regel eine vorherige Bewertung des Emit­ten­ten als Investment Grade durch eine Ratingagentur verlangen.
 
Mit dem Schuldscheindarlehen sind kaum Publizitätspflichten verknüpft. Die Berichterstattungspflicht des Emittenten eines Schuldscheindarlehens ist Verhandlungssache und unter anderem abhängig von dessen Bonität.
 
Die mit der Emission von Schuldscheindarlehen verbundenen Kosten liegen mit circa 2 Prozent vom Emissions­volumen meist unter denen von herkömmlichen Anleihen (circa 4-5 Prozent).

Schuldscheindarlehen eignen sich eher für „bekannte Adressen”, die etwa durch einen Börsengang oder eine Anleiheemission am Kapitalmarkt bereits vertreten sind.


Fazit

Im Vergleich zur Unternehmensanleihe bietet das Schuldscheindarlehen zahlreiche Vorteile. Insbesondere das nicht erforderliche externe Rating, die geringen Kosten sowie der minimale Dokumentations- und Veröffen­tlichungsaufwand führen zur Attraktivität dieser Darlehensform. Für bekannte mittelständische Unternehmen mit guter Bonität lohnt es sich daher, einen Blick auf diese Möglichkeit der Finanzierung zu werfen.

 

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