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veröffentlicht am 3. Januar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Seit 52 Jahren lag der gesetzliche Urlaubsanspruch unverändert bei nur 6 Arbeitstagen und das erst nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Anzahl der Urlaubstage erhöhte sich schrittweise nach längerer Dauer der Beschäftigung. Um sich den heutigen internationalen Standards anzupassen, hat der mexikanische Gesetzgeber die Mindestanzahl der Urlaubstage erhöht.
Artikel 76; Arbeitnehmer mit mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub, der in keinem Fall weniger als 12 Arbeitstage betragen darf und sich für jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit um 2 Arbeitstage erhöht, bis 20 Arbeitstage erreicht sind. Ab dem 6. Jahr erhöht sich die Urlaubsdauer um 2 Tage je weitere 5 Dienstjahre.
Artikel 78 ermöglicht jetzt den Arbeitnehmern, die ihnen zustehenden Urlaubstage entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit in der von ihnen gewünschten Aufteilung geltend zu machen, wobei das Anrecht auf mindestens 12 zusammenhängende Tage gewährt werden muss.
Durch diese Erhöhungen soll auch durch verlängerte Erholungszeiten der Arbeitnehmern die Produktivität in den Unternehmen verbessert werden.
Über diesen neuen Mindesturlaubsanspruch hinausgehende und vertraglich festgelegte Vereinbarungen bleiben von der neuen Gesetzgebung unberührt. Diese Reform bringt zugleich für Arbeitgeber in Mexiko eine Verpflichtung zur Zahlung von erhöhtem Urlaubsgeld und erhöhten Zahlungen von Abfindungen mit sich.
Dr. Dirk Oetterich, LL.M.
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Liliana Becerra
Attorney at Law (Mexico)
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Rödl & Partner in Mexiko