Erfolgreiche Internationalisierung deutscher und euro­päischer Geschäftsmodelle

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 11. November 2020 | Lesedauer ca. 5 Minuten


Bei der Internationalisierung eines im heimischen Markt etablierten Geschäftsmodells muss sich der zum Gang ins Ausland entschlossene Unternehmer neben der Frage, welche seiner Produkte in welchen Märkten wirtschaftlich erfolgreich sein können, auch mit zahlreichen kulturellen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Geschäfts­­tätigkeit auseinandersetzen. Dabei sind nicht allein die entsprechenden Rahmenbedingungen im ausländischen Zielmarkt oder der Heimat zu bedenken. V.a. das Zusammenspiel der beiden Rechtsordnungen sowie die sich daraus u.U. für das Geschäftsmodell ergebenden Wechselwirkungen entscheiden maßgeblich über den wirtschaftlichen Erfolg der geplanten Unternehmung.



Investitionsrechtliche Rahmenbedingungen im Zielmarkt

Gerade beim Gang ins außereuropäische Ausland muss zunächst ein sorgfältiger Abgleich des unterneh­merischen Wollens mit dem rechtlichen Dürfen im Zielmarkt vorgenommen werden. In vielen Drittstaaten sind ausländisch finanzierte Investitionsvorhaben keineswegs den Unternehmungen inländischer Marktteilnehmer gleichgestellt. Anders als bei innereuropäischen Investitionen, werden dort oftmals mitHilfe von Spezial­gesetzen besondere rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Investoren geschaffen. Ausländische Marktteilnehmer können von bestimmten Geschäftstätigkeiten, Branchen oder Niederlassungsformen ausgeschlossen oder in ihrer Geschäftstätigkeit von der Erfüllung bestimmter Auflagen/Mindest­standards abhängig sein. Die Bandbreite möglicher Auflagen reicht dabei von bestimmten Mindest­investitions­volumina (z.B. bei der Kapitalausstattung lokaler Tochtergesellschaften) über die Einhaltung von Quoten oder Mindest- bzw. Maximalgrenzen bei der Beschäftigung lokaler und ausländischer Arbeitnehmer bis hin zu einer verpflichtenden Einbindung von einheimischen Unternehmern (z.B. als Mitgesellschafter lokaler Tochter­ge­sellschafter oder auch als zwingend zwischenzuschaltender Vertriebsmittler).

Von den investitionsrechtlichen Beschränkungen bei der Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Dritt­staaten sind die etwaig warenbezogenen Beschränkungen beim internationalen Güterverkehr zu unterscheiden. Innerhalb der EU gelten harmonisierte Vorschriften und darüber hinaus die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, deren praktische Durchsetzung durch Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2019/515 im April 2020 verstärkt wird. –Im Gegensatz dazu können Drittstaaten den Verkauf von Waren, die nicht ihren nationalen Vorschriften (z.B. im Lebensmittel-, Arzneimittel und Medizinprodukterecht) entsprechen, durchaus untersagen. Bei der Ansiedlung von ausländischen Investitionen in Drittstaaten sollten also sowohl die nationalen Vorschriften des geplanten Investitionsstandortes geprüft werden als auch die geltenden Vorschriften von etwaig angrenzenden oder aber von diesem Standort aus zu beliefernden Märkte. Auch auf das Bestehen möglicher Erleichterungen durch den Abschluss völkerrechtlicher Handelsabkommen zwischen den betreffenden Staaten sowie etwaige kulturell bedingte Gemeinsamkeiten (z.B. Halal-Zertifizierungsstan­dards) sollten geprüft werden.


Von Fördermaßnahmen im Zielmarkt profitieren

Eine sorgfältige Berücksichtigung der im Zielmarkt vorherrschenden rechtlichen Rahmenbedingungen bei Planung des Markteintritts kann es sich aber auch lohnen, wenn ausländische Investitionsvorhaben vor Ort von bestimmten Fördermaßnahmen im Zielmarkt profitieren können. Das ist z.B. bei einer Ansiedlung in bestimmten Regionen oder Branchen, die der nationale Gesetzgeber als förderungswürdig ausgewiesen hat, der Fall. Häufig werden solche Investitionen durch die Gewährung von Steuererleichterungen gefördert, aber auch die vollständige Aussetzung bestimmter Steuerpflichten für einen bestimmten Zeitraum ist üblich.


Investitionsschutz im Zielmarkt prüfen

Bei größeren Investitionen in eine feste und dauerhafte Infrastruktur vor Ort, bspw. beim Aufbau eines ausländischen Produktionsstandorts, aber auch bei Begründung eines größeren Vertriebszentrums im Ausland, dürfte der im Zielmarkt verfügbare nationale und internationale Investitionsschutz eine ganz entscheidende Rolle spielen. Je umfangreicher und langfristiger die Investition des Unternehmers in ausländische Kapitalanlagen ausfällt, desto größer wird sein Interesse an einem möglichst effektiven Schutz dieser Kapitalanlage gegen Enteignung oder andere politische Risiken sein. Außerhalb der EU sollen v.a. bi- oder multilaterale Investitionsschutzabkommen schützen, die die Regierung des betreffenden Zielmarkts ggf. mit dem Heimatland des ausländischen Investors unterhält. Für die völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen gibt es jedoch keinen einheitlichen internationalen Standard, weshalb der unter ihnen gewährte Schutz in Abhängigkeit von den beteiligten Staaten ganz erheblich variieren kann. Eine sorgfältige Prüfung zahlt sich somit aus.


Anbindung der ausländischen Investition an die Heimat

Neben den Rahmenbedingungen ausländischer Investitionen im Zielland ist beim Eintritt in ausländische Märkte auch die effektive und möglichst vollständige Anbindung der betreffenden Investition an bestehende Unternehmensstrukturen im Heimatland angemessen zu berücksichtigen. So offensichtlich und trivial dieser Aspekt auch auf den ersten Blick erscheinen mag, in der Praxis lauern gerade hier die größten Hindernisse einer erfolgreichen Internationalisierung.


Interkulturelle Kompetenz des Mutterhauses

Die vielfach zitierte „interkulturelle Kompetenz“ von Unternehmern entscheidet nicht nur über die Aufnahme erfolgreicher Geschäftsbeziehungen ins Ausland. Sie stellt auch sicher, dass die anschließend dort begründeten Strukturen – seien es eigene Standorte oder (exklusive) Vertriebs­partnerschaften – möglichst reibungslos in die Geschäftsabläufe des Mutterhauses integriert werden und somit ihr volles Potenzial entfalten können. Ohne profunde Kenntnisse der lokalen Geschäfts- und Managementkultur kann das nicht gelingen.

Das soll aber nicht bedeuten, dass sich das deutsche Mutterhaus möglichst vollständig in die im jeweiligen Zielmarkt vorherrschenden kulturellen Gepflogenheiten zu integrieren hat – ganz im Gegenteil: Bei mehreren Auslandsstandorten würde ein solches Vorgehen wohl zwangsläufig zu einem „Flickenteppich“ verschiedenster Geschäfts- und Führungskulturen innerhalb der Unternehmensgruppe führen und damit eine grenzüber­schreitende Unternehmens­steuerung unmöglich machen. Nach dem erfolgreichen Abschluss von Investi­tionsplanung und Markteintritt entscheidet gerade die zentrale Steuerung aller internationalen Unterneh­mungen des deutschen Mutterhauses maßgeblich über den wirtschaftlichen Erfolg der gesamten Unterneh­mens­gruppe. Eine vom Mutterhaus geprägte und für alle (internationalen) Standorte möglichst einheitliche Unternehmenskultur ist die Basis für die Etablierung eines globalen Steuerungssystems und damit ein ganz wesentlicher Erfolgsfaktor für die Internationalisierung von Unternehmen.


Etablierung von globalen Steuerungssystemen

Eine mangelhafte Steuerung der internationalen Präsenz deutscher und europäischer Unternehmen kann in deren Heimatländern durchaus handfeste rechtliche Konsequenzen haben. Die meisten europäischen Länder weisen eine extrem hohe Regelungsdichte ihrer Rechtsordnungen auf, oftmals gepaart mit maximal effektiven Steuersystemen.

In Deutschland bspw. ist die Etablierung eines internen Steuerkontrollsystems schon seit vielen Jahren verpflichtend. Die Pflicht endet nicht an deutschen oder europäischen Landesgrenzen. Vielmehr ist das in Deutschland ansässige und dort mit Welteinkommen steuerpflichtige Unternehmen dazu angehalten, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine möglichst lückenlose und fehlerfreie Erklärung seiner inter­nationalen Geschäftstätigkeit sowie der daraus resultierenden Gewinne vorzunehmen. Leichtfertig in Kauf genommene Fehler führen schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen für die beteiligten Personen. Ähnlich verhält es sich im Bereich der Exportkontrolle, wo Versäumnisse des deutschen Mutterhauses bei der Ausfuhr verbotener oder zumindest genehmigungspflichtiger Waren ganz enorme juristische Konsequenzen haben – und das nicht allein in Deutschland.

Auch bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen, der umsatzsteuerlichen Strukturierung grenzüber­schreitender Lieferbeziehungen oder aber der Umsetzung einer weltweiten Compliance-Richtlinie müssen international agierende Unternehmen jederzeit den Überblick über die hoch komplexen und teilweise sogar widersprüchlichen rechtlichen Anforderungen im In- und Ausland behalten. Nur so lassen sich schwer­wiegende juristische und auch wirtschaftliche Konsequenzen vermeiden.


Gelebte Compliance als Schlüssel zum Erfolg

Die dafür erforderliche Transparenz der internationalen Geschäftsabläufe eines Unternehmens kann nur durch die Etablierung eines globalen Steuerungssystems sowie dessen aktive Auslebung in der täglichen Unternehmenspraxis gelingen.

Für viele Unternehmen ist es selbstverständlich, ihre Produktpalette, Rezepturen und Herstellungsprozesse an verschiedene Vorlieben in verschiedenen Märkten anzupassen (man denke nur an unterschiedliche Rezepturen bei Lebensmitteln aufgrund von Ernährungsgewohnheiten oder nationale Vorgaben an die Herstellung bestimmter Konsumgüter wie Lebensmittel) — ohne dabei die unverwechselbaren Eigenschaften ihrer Produkte zu verfälschen. Ebenso sollten die betreffenden Unternehmen auch die vielfältigen Rahmenbedingungen ihrer internationalen Geschäftstätigkeit in einem einheitlichen Compliance-System für die gesamte Unternehmens­gruppe zusammenführen und ausleben.

Eine Prüfung von kulturellen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Zielmärkten sowie deren angemessene Berücksichtigung im Rahmen des ausländischen Markteintritts ist folglich nur ein erster, wenn auch sehr wichtiger Schritt für die erfolgreiche Internationalisierung von Unternehmen. Eine ebenso große Bedeutung kommt der anschließenden erfolgreichen Etablierung eines straffen Beteiligungs­controllings zu, sobald die ersten internationalen Geschäftsstrukturen begründet wurden.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu